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Arzneimittel und Therapie
In Bewegung bleiben
Aktueller DGS-Praxisleitfaden gibt Hilfestellung bei akuten Kreuz-/Rückenschmerzen
In mehr als 80% der Fälle liegen den Rückenschmerzen harmlose Ursachen wie Muskelverspannungen, Bänderzerrungen und Arthrosen zugrunde. Zur Linderung der akuten Schmerzen suchen die Betroffenen Rat in der Apotheke oder beim Hausarzt. Im Praxisalltag ist es jedoch häufig schwierig, den Überblick zu behalten, welche Behandlungsmöglichkeiten aktuell empfohlen werden können. Abhilfe soll der erste DGS-Praxisleitfaden schaffen – kurz und knapp werden dort die evidenzbasierten Therapien anhand eines Behandlungsalgorithmus dargestellt.
Oberstes Ziel jeglicher Behandlungsmöglichkeiten ist die schnelle Wiederherstellung der körperlichen Aktivität – lange Ruhephasen und eine Chronifizierung der Schmerzen sollten unbedingt vermieden werden.
Selbsttherapie-Optionen
Aufgrund der Häufigkeit akuter Rückenschmerzen versuchen sich die Betroffenen erst einmal selbst zu behandeln. Hier können als nichtmedikamentöse Maßnahmen leichte körperliche Aktivität und Kälte-/Wärmeanwendung empfohlen werden.
Reicht das nicht aus, kommen Schmerzmittel unterstützend zum Einsatz. Als First-Line-Therapie sollten lokale/topische Zubereitungen mit Menthol oder nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR) zur Anwendung kommen. Sie sind nahezu nebenwirkungsfrei und können das Behandlungskonzept wirksam ergänzen.
Sollte trotz der lokalen Maßnahmen keine ausreichende Schmerzlinderung erzielt werden, können nach Ausschluss von Kontraindikationen kurzfristig orale apothekenpflichtige Analgetika wie Paracetamol oder Ibuprofen zum Einsatz kommen. In den meisten Fällen sind die Maßnahmen der Eigenbehandlung ausreichend und können im Anschluss schrittweise wieder beendet werden.
Yellow und Red Flags
Halten die Schmerzen jedoch länger als zwei Wochen an oder nehmen trotz der vorgenannten Therapiemöglichkeiten an Intensität zu, sollte rechtzeitig ein Arzt konsultiert werden. Im Rahmen der ärztlichen Diagnostik sollten mögliche Warnhinweise für das Vorliegen schwerwiegender Schmerzursachen ausgeschlossen werden. Zu den sogenannten „Red Flags“ zählen u. a. Alter unter 16 bzw. über 55 Jahre, physisches Trauma (z. B. Sturz, Unfall), Zunahme der Schmerzen in der Nacht und in Rückenlage, reduzierter Allgemeinzustand, Fieber, Nachtschweiß, allgemeines Krankheitsgefühl oder unbeabsichtigter Gewichtsverlust.
Weiteres Augenmerk sollte auch auf sogenannte „Yellow Flags“ gelegt werden – Warnsignale für psychosoziale Faktoren, die mit einem erhöhten Risiko für eine Chronifizierung der Schmerzen einhergehen und ein frühzeitiges interdisziplinäres Assessment erfordern. Hierzu zählen insbesondere Angstzustände, depressive Verstimmungen, Stress, Schlafstörungen oder belastende Lebensumstände.
Konnte der Arzt im Rahmen der Untersuchung sowohl „Red Flags“ als auch „Yellow Flags“ ausschließen, sollte der Patient über den gutartigen Charakter seiner Schmerzen aufgeklärt werden. Er sollte ebenfalls darüber informiert werden, dass ein erfolgreicher Genesungsprozess die aktive Teilhabe (z. B. körperliche Aktivität, Bewegung, Sport) voraussetzt. Begleitend können kurzfristig als Erstlinientherapie Muskelrelaxanzien (z. B. Methocarbamol, Pridinol), ggf. in Kombination mit NSAR/Coxiben oder Paracetamol, Metamizol verordnet werden. Kommt es hierunter zu keiner relevanten Beschwerdelinderung, kann als Zweitlinientherapie der kurzzeitige Einsatz von Opioid-Analgetika (z. B. Tramadol, Tilidin) in Erwägung gezogen werden. Dabei sollte die Medikation hinsichtlich Wirksamkeit und Verträglichkeit engmaschig überwacht und ggf. individuell angepasst werden. Nach erfolgreicher Behandlung ist auch hier darauf zu achten, dass die Medikamente schrittweise reduziert und abgesetzt werden. |
Literatur
Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS). DGS-Praxisleitfaden zur Behandlung akuter Kreuz-/Rückenschmerzen. www.dgschmerzmedizin.de
Robert Koch Institut. Journal of Health Monitoring: Prävalenz von Rücken- und Nackenschmerzen in Deutschland. Ergebnisse der Krankheitslaststudie BURDEN 2020. www.rki.de
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