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Medikationsberatung: Mit diesen Fort- oder Weiterbildungen können Sie starten

Wer darf pharmazeutische Dienstleistungen erbringen, die eine Medikationsanalyse umfassen?

ks | Der Startschuss für die pharmazeutischen Dienstleistungen ist gefallen. Viele Apotheken können direkt loslegen. Das gilt insbeson­dere für die einfacheren Leistungen, also die standardisierte Inhalator-Einweisung und Blutdruckmessung. Aber auch für die komplexen Dienstleistungen, die eine Medika­tionsanalyse umfassen, dürften einige Apotheker bereits die nötigen Anforderungen erfüllen.

Allzu lange ist das Geheimnis um die pharmazeutischen Dienstleistungen noch nicht gelüftet. Doch die ABDA, die Apothekerkammern und -verbände sind bereits eifrig dabei, die Apotheken über alle Details rund um die neuen honorierten Leistungen zu informieren. Es gibt viel Material zum Lesen auf der ABDA-Webseite, zudem werden Fortbildungen angeboten. Auch die DAZ bereitet die Informationen für ihre Leserinnen und Leser auf. Dabei zeigte sich: Es gibt einige Fragen zu den Voraussetzungen der komplexen Dienstleistungen. Dahinter stecken die erweiterte Medikationsberatung sowie die Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten und bei oraler Tumortherapie. Wer darf diese erbringen? Approbierte müssen es sein – so viel ist klar. Aber welche Fortbildung müssen sie absolviert haben? Grundsätzlich lautet hier die Info: Nötig ist eine achtstündige Fortbildung auf Basis des Curriculums der Bundes­apothekerkammer (BAK) „Medikations­­analyse, Medikationsmanagement als Prozess“. Ziel der auf diesem Curri­culum basierenden Fortbildungen ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Durchführung der Medikationsanalyse Typ 2a und des darauf basierenden Medikations­managements als Prozess. Da das Curriculum bereits im Sommer 2015 von der BAK verabschiedet wurde, dürften einige Apotheker diese Fort­bildung schon gemacht haben. Wenn nicht: Es gibt auch andere Fort- oder Weiterbildungen, die als gleichwertige Qualifikation akzeptiert werden. Dies sind die Folgenden:

  • ATHINA
  • ARMIN
  • Apo-AMTS
  • Medikationsmanager BA KlinPharm
  • Weiterbildung Geriatrische Pharmazie
  • Weiterbildung Allgemeinpharmazie

Wie es in den Informationsmaterialien der ABDA heißt, ist nach Aufforderung der Krankenkasse eine gültige Bescheinigung über eine der genannten Fort- bzw. Weiterbildungen vorzuweisen.

Was ist mit der Weiterbildung „Onkologische Pharmazie“?

Nun könnten sich Apotheker beispielsweise fragen, ob nicht auch die BAK-Weiterbildung „Onkologische Pharmazie“ eine ausreichende Qualifikation für die Dienstleistung „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ wäre. Das mag auf den ersten Blick plausibel klingen. Dazu erklärt die ABDA jedoch auf Nachfrage der DAZ, dass dies nicht der Fall ist. Warum? Diese spezielle Dienstleistung umfasst die Dienstleistung „Erweiterte Medika­tionsberatung bei ­Polymedikation“ unter Berücksichtigung der Besonderheiten der oralen Antitumortherapie. Die Medikationsanalyse Typ 2a ist also „wesentlicher Bestandteil dieser pharmazeutischen Dienstleistung“, wie die ABDA erklärt. Doch das entsprechende Curriculum „Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess“ bzw. vergleichbare Inhalte sind derzeit eben kein Bestandteil der Weiterbildung „Onkologische Pharmazie“. „Daher ist diese Weiterbildung nicht ausreichend, um die pharmazeutische Dienstleistung ‚Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie‘ erbringen zu können“, so die ­ABDA.

Eines ist auf jeden Fall klar: Bei den einfachen Dienstleistungen (standardisierte Inhalator-Einweisung bzw. Blutdruckmessung) bedarf es keiner Zusatzqualifikation, damit die Apotheke loslegen kann. Sie können auch vom pharmazeutischen Personal durchgeführt werden. |

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