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Friedenspflicht zum E-Rezept-Start
Gematik-Gesellschafter geben grünes Licht für stufenweisen deutschlandweiten Rollout
Ende Mai dieses Jahres hatte die Gematik-Gesellschafterversammlung den Zeitplan für die Einführung des E-Rezepts beschlossen: ab 1. September wird es Pflicht für alle Apotheken bundesweit. In Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe wird dann die erste Stufe des Rollouts für Ärzte und Krankenhäuser gezündet. Vergangene Woche Dienstag hat die Gesellschafterversammlung diese Beschlüsse nochmals besiegelt und sich darauf geeinigt, dass die bisherige Testphase des E-Rezepts „erfolgreich zum 31. August 2022 abgeschlossen“ wird. Das heißt: Alle definierten Qualitätskriterien wurden erreicht – insbesondere wurden mehr als 30.000 E-Rezepte erfolgreich abgerechnet.
Damit steht dem stufenweisen deutschlandweiten Rollout ab 1. September nichts mehr entgegen. (Zahnarzt-)Praxen und Krankenhäuser werden das E-Rezept ab diesem Zeitpunkt in der Regelversorgung nutzen, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Apotheken werden sie flächendeckend annehmen.
Technische Signaturprobleme sollen Apotheken nicht schaden
Auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) trägt den Beschluss mit. Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, war ihm dabei vor allem eines wichtig: Die Krankenkassen haben den Apotheken den Abschluss einer „Friedenspflicht bei Retaxationen“ für den Übergangszeitraum zugesichert. Demnach übernehmen sie die Kosten für die verordneten Medikamente auch dann, wenn zum Beispiel der Name des ausstellenden Arztes nicht mit der Signatur seines Heilberufsausweises übereinstimmt. Alternativ müssten die Patientinnen und Patienten zurück zur Arztpraxis geschickt werden, wo dann ein neues (Papier-)Rezept ausgestellt werden müsste.
Patienten ohne Stolpersteine fürs E-Rezept gewinnen
Der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich sieht dem 1. September nun zuversichtlich entgegen: „Die Hard- und Software ist vorhanden, letzte Schulungen finden statt, und somit sind die Apotheken grundsätzlich E-Rezept-ready.“ Er betont, dass das E-Rezept gerade in der Anfangszeit die Akzeptanz der Patienten gewinnen müsse, um dauerhaft als nützlich und praktisch wahrgenommen zu werden. „Ein Zurückweisen von E-Rezepten in der Apotheke wegen technischer Fehler wäre kontraproduktiv. Es ist deshalb wichtig, dass die Krankenkassen nun gerade in der Startphase zusichern, die Kosten für die verordneten Arzneimittel auch bei technischen Fehlern zu tragen, wie zum Beispiel eine unterschiedliche Schreibweise des Arztnamens“, so Dittrich. Nur gemeinsam könnten Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen das E-Rezept zum Erfolg führen und damit einen spürbaren Nutzen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten bieten.
Neue Qualitätskriterien für die Startregionen
Die Gematik-Gesellschafterversammlung hat vergangene Woche überdies für die stufenweise und steigende Verbreitung des E-Rezepts für die Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe drei neue Erfolgskriterien beschlossen: Von der Gesamtzahl aller Verordnungen über verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen demnach in jeweils beiden Gebieten 25 Prozent als E-Rezepte ausgestellt und zur Abrechnung eingereicht worden sein. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die Patienten dort über das E-Rezept informiert werden. Und: Die Quote von Patienten, die aufgrund von Fehlern beim E-Rezept zur Praxis zurückkehren mussten, um sich ein Muster 16 Formular als Ersatz geben zu lassen, muss unter 3 Prozent liegen. |
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