Gesundheitspolitik

Die TI-Pauschale kommt

BMG legte Beträge und Prozedere fest / DAV zufrieden

ks | Ab Juli erhalten inländische Apotheken eine monatliche TI-Pauschale. Sie kann zwischen knapp 50 bis zu fast 270 Euro liegen – abhängig davon, wann sie sich an die TI angebunden haben oder anbinden werden, wie viele Rx-Packungen sie zulasten der GKV abgeben und ob eine Anwendung fehlt.

Die Telematikinfrastruktur (TI) kostet. Bislang erhielten die Apotheken einmalige und quartalsweise Erstattungen – ausgezahlt über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerverbands (DAV). Grundlage hierfür ist die TI-Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und DAV. Erst vergangene Woche zahlte der NNF wieder sieben verschiedene Zuschüsse an die Apotheken aus: Knapp 10,3 Millionen Euro flossen insgesamt, u. a. als Betriebskostenpauschalen und zur Refinanzierung der Erstausstattung.

Ab kommenden Monat gibt es vom NNF nur noch eine monatliche Pauschale für alles. Das wurde Ende 2022 gesetzlich bestimmt. Das Genauere hatten DAV und GKV-Spitzenverband vereinbaren sollen, was einmal mehr misslang. Daraufhin musste das Bundesgesundheitsministerium bis Ende Juni die notwendige Vereinbarung festlegen. Dies ist nun geschehen. Der DAV zeigt sich zufrieden: Das Ministerium sei „erfreulicherweise den Wünschen des DAV in einigen grundlegenden Punkten nachgekommen“.

Doch was gibt es nun? Die volle TI-Pauschale erhalten Apotheken, die sich entweder nach dem 1. Juli 2023 an die TI anschließen oder bereits mehr als 30 Monate an die TI angeschlossen sind. Sie liegt für Apotheken, die jährlich bis zu 19.999 Rx-Packungen zulasten der GKV (GKVRx) abgeben bei 198,35 Euro. 233,84 Euro bekommen Apotheken, mit 20.000 bis 39.999 GKVRx, alle darüber erhalten 269,32 Euro monatlich. Für Apotheken, die vor dem 1. Juli 2023 an die TI angeschlossen wurden und eine entsprechende Förderung beantragt haben, gilt für die ersten 30 Monate nach Inbetriebnahme eine um 50 Prozent reduzierte monatliche Pauschale. Eine weitere Kürzung erfolgt, wenn Anwendungen (ePA, KIM, E-Rezept, eMP) fehlen.

Auch eine Übergangsregelung für Apotheken, die vor dem 1. Juli 2023 an die TI angeschlossen wurden, jedoch beim NNF noch keinen Antrag auf Erstattung gestellt haben gibt es. Sie können bis zum 31. Dezember 2023 Anträge auf Grundlage der alten TI-Finanzierungsvereinbarung stellen. |

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