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Gesundheitspolitik
KIM nicht für Werbung
DAV reagiert auf AZ-Bericht zu DocMorris
Hubmann bezog sich dabei auf einen Bericht der AZ (41/2023), dass DocMorris sich an Arztpraxen wende, um darauf hinzuweisen, dass diese den Token, der zum Abruf des E-Rezepts berechtigt, auf Patientenwunsch direkt an den Versender übermitteln könnten.
Erbetteln von Token
„Sollte es zutreffen, dass einzelne Arzneimittel-Versandhändler den KIM-Messenger dafür verwenden, um bei Ärztinnen und Ärzten die Übermittlung von E-Rezept-Token zu erbetteln, werden auch die Grenzen der Legalität überschritten“, so Hubmann. Schließlich sei untersagt, dass (E-)Rezepte direkt an Apotheken vermittelt oder weitergeleitet werden. Das neue, digitale Verordnungssystem dürfe nicht dafür genutzt werden, dass sich einzelne Marktteilnehmer auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten wirtschaftliche Vorteile verschaffen, so der DAV-Vorsitzende.
Hubmann erinnerte daran, dass der KIM-Messengerdienst in der Telematik-Infrastruktur geschaffen wurde, „damit sich Heilberufler in einem sicheren sowie diskriminierungs- und werbefreien Raum beispielsweise über die Medikation ihrer Patientinnen und Patienten austauschen können“. Werbung habe in dieser Anwendung „nichts zu suchen – ebenso wenig wie die direkte Weiterleitung von E-Rezept-Token“. Als Mitgesellschafter der Gematik fordere der DAV das Bundesgesundheitsministerium in seiner Doppelrolle als Mehrheitsgesellschafter der Gematik und als zuständiges Ressort daher dringend dazu auf, „ein wachsames Auge auf die Einhaltung der ‚Spielregeln‘ im Wettbewerb zu halten. Ein interessengeleiteter Missbrauch der Anwendungen von Telematik-Infrastrukturelementen muss verboten werden.“
Rechtsanwalt Morton Douglas erklärte gegenüber der DAZ, dass es noch nicht wettbewerbswidrig sei, über die Möglichkeit der Weiterleitung zu informieren. Solange es nicht zu einer Empfehlung des Arztes komme, werde man dies nicht angreifen können. |
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