Gesundheitspolitik

Erste Kopie ist kostenlos

EuGH-Urteil zur Patientenakte

ks | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Patienten haben das Recht auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Patientenakte. Das ergibt sich aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dass das Bürgerliche Gesetzbuch etwas anderes besagt, ändert daran nichts. (Urteil v. 26. 0ktober 2023, Rs.: C-307/22)

Es ging um einen deutschen Fall, in dem ein Patient von seiner Zahnärztin eine Kopie seiner Patientenakte verlangte. Er wollte Haftungsansprüche gegen sie geltend machen, weil ihr Fehler bei der Behandlung unterlaufen sein sollen. Die Zahnärztin forderte, dass er, wie nach deutschem Recht vorgesehen (§ 630g Abs. 2 BGB), die Kosten für die Zurverfügungstellung der Kopie der Patientenakte übernimmt. Dagegen klagte der Patient bis vor den Bundesgerichtshof, der letztlich den EuGH anrief. In seinem Urteil stellt der EuGH nun fest, dass in der DSGVO das Recht des Patienten verankert ist, eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten - und zwar grundsätzlich, ohne dass ihm hierdurch Kosten entstehen. Ein Entgelt könne nur verlangen werden, wenn der Patient eine erste Kopie seiner Daten bereits unentgeltlich erhalten hat. |

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