Recht

Musik nicht einfach online stellen

Rechtliche Fallen bei Instagram und Co.

Mit der passenden Musik machen die Insta-Stories oder Reels doch gleich viel mehr her. Aber Vorsicht: Nur weil ein Song in der Bibliothek der sozialen Netzwerke vorhanden ist, kann man ihn nicht unbedingt für den Apotheken-Account verwenden. Werden Urheberrechte verletzt, drohen Abmahnungen.
Foto: mehaniq41/AdobeStock

Social Media ohne Musik ist nicht mehr denkbar. Denn schließlich lockt man nur mit starren Bildern und Links niemanden mehr hinterm Ofen vor, erfolgreiche Social-Media-­Accounts setzen auf Reels und Stories. Allerdings wurden in den vergangenen Wochen Influencer und große Marken aufgrund von Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit der Verwendung von Musik abgemahnt. Jedes Lied, das komponiert wird, hat einen Urheber und der ist im Normalfall der Inhaber der Rechte an dem Song. Allein der Inhaber der Urheberrechte kann entscheiden, was mit seinem Werk passiert. Die Tatsache, dass ein Sound in der Instagram-Bibliothek vorhanden ist, bedeutet nicht, dass die Meta Platforms (Mutterkonzern von Facebook und Instagram) die Lizenzen für seine Nutzer erworben hat. Worauf sollten Apotheken achten, wenn sie Musik für ihren Social-Media-Account verwenden wollen? Dafür lohnt sich ein Blick in die Musikrichtlinien von Meta. Dort heißt es: „[…] die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“

Laut Deutscher Handwerks Zeitung „[…] betrifft [das] sowohl jeden Unternehmens-Account als auch Veröffent­lichungen für kommerzielle Zwecke – für Eigenwerbung genauso wie für Werbung für Produkte und Leistungen anderer“. Demnach müssten für jedes Musikstück die Lizenzen eingeholt werden, bevor man es verwendet.

Rechtssicher Musik verwenden

Das bedeutet jedoch nicht, dass nur noch tonlose Reels gepostet werden dürfen. „Wer Musik nutzen möchte, muss zuvor Lizenzen erwerben, um sich abzusichern. Oder er muss exakt abklären, wann Musik durch die Rechteinhaber für eine Nutzung freigegeben ist“, erklärt der Medienfachanwalt Jasper Prigge.

Muss man alte Posts löschen?

Doch was bedeutet das für die Social-Media-Accounts der Apotheken? Müssen diese überarbeitet und die Posts gelöscht werden, in denen Musik ohne vorliegende Lizenz verwendet wurde? Da gehen die Meinungen der Experten auseinander. Laut Medienrechtsanwalt Philipp Selbach gilt: „Bei Instagram (Meta) ist die ‚schwächste‘ Sanktion, dass Insta­gram den Post, das Reel oder die Story entfernt, die gegen die Musikrichtlinie verstößt. Es ist aber möglich, dass – insbesondere bei gehäuften Verstößen – der Instagram-Account gesperrt wird, da die Musiknutzung ohne entsprechende Lizenz einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Meta darstellt. Neben den Sanktionsmöglichkeiten des Plattformbetreibers können aber auch die jeweiligen Rechtsinhaber den Accountinhaber wegen der Ur­heberrechtsverletzung abmahnen. Bei einer solchen Abmahnung verlangen die Rechtsinhaber in der Regel die Zahlung eines Schadensersatzes in Form einer ‚fiktiven Lizenzgebühr‘ sowie die Erstattung der Abmahn­kosten.“ In Anbetracht dieser Folgen rät der Rechtsanwalt und Medien­experte Christian Solmecke, „die Postings zu überarbeiten. Denn es ist klar, dass Meta nur Musiklizenzen für die private Nutzung besitzt. Unternehmen, Influencer, Selbstständige und Co. sollten deshalb die Nutzung von Musik, die von Instagram bereitgestellt ist, auf jeden Fall vermeiden und auch die alten Posts an die Rechtslage anpassen. […] Man kann das Posting neu hochladen, ohne die Audiospur zu verwenden.“

Auf Musik nicht verzichten

Auf Musik in den eigenen Reels müssen Apotheken aber nicht verzichten. Mit der Meta-Sound-Collection bietet der Instagram-Mutterkonzern seinen Nutzern eine Plattform, über die sie Musik beziehen können. Zwar tauchen hier bekannte Künstler nur selten auf (da deren Lizenzgebühren oft hoch ausfallen), aber nützliche Musik findet sich dort sicherlich. Diese Musik darf frei genutzt werden, auch von nicht-privaten Accounts. Einzige Einschränkung: Die Freigabe bezieht sich nur auf Meta-Produkte wie Facebook und Instagram. Auf der Videoplattform TikTok darf diese Musik z. B. nicht verwendet werden. Die Sound-Collec­tion findet man über die Meta-Business-­Suite, über die auch die Planung von Beiträgen durchgeführt wird. Über den Desktop wird hier der entsprechende Sound ausgewählt, herunter­geladen und mitsamt den Informationen zum Urheber über ein Schnitt­programm in das Video eingefügt.

Auch einige Schnittprogramme bieten für Nutzer freie Hintergrundmusik an. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Impressum des Anbieters lohnt sich, um die Seriosität der Firma zu verifizieren. |

Benedikt Richter, PTA und Journalist

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