DAZ aktuell

Primär- und Ersatzkassen kulant

Austauschregeln in Bayern

mik/ral | In Bayern gibt es Anlass zur Freude: Die Ersatz- und die Primärkassen haben entschieden, angesichts der Lieferengpässe bis Ende September bestimmte, über die im Engpass-Gesetz verankerten hinausgehende, Freiheiten beim Arzneimittelaustausch zu genehmigen.
Foto: DAZ/Alex Schelbert

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hatte mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) bereits im vergangenen Januar für Engpassfälle besondere Regelungen geschaffen, die den Apotheken die Versorgung erleichtern sollen. Sie gehen über die bislang noch geltenden „Pandemie-Regeln“ hinaus – und auch über die, die das Engpass-Gesetz mit sich bringen wird. Diese Woche verlängerte der vdek diese Sonderregeln bis zum 30. September 2023 – die Bestimmungen wären ansonsten Ende Juni ausgelaufen. Und in Bayern geht das Versprechen der Kassen sogar noch weiter: Wie der dortige Apothekerverband informierte, tragen auch die bayerischen Primärkassen diese Entscheidung mit und verlängern sie. Dabei geht es um die AOK Bayern, IKK classic, BKK-Landesverband Bayern und die Knappschaft SVLFG. Sie hatten sich schon im Winter der vdek-Erklärung (bedingt) angeschlossen.

Einschränkungen gibt es allerdings bei Einzelimporten. Diese dürfen nur dann ohne Vorabgenehmigung abgegeben werden, wenn der Einkaufspreis (ohne unvermeidliche Beschaffungskosten) des zu importierenden Arzneimittels einen Betrag von 50 Euro nicht überschreitet. |

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