Retaxfall des Monats

Pulver: Ja, Liquid: Nein

Nur Medizinprodukte laut Anlage V werden erstattet

Auch bei Kinderrezepten kommt es immer wieder zu Retaxationen seitens der Krankenkassen. Besonders die kürzliche Retax-Welle bei selbst hergestellten Fiebersäften für Kinder in Zeiten des akuten Mangels verärgerte die Apotheker – zumal die Krankenkassen den Apotheken hier ursprünglich entgegenkommen wollten. Formale Fehler werden als Grund genutzt, um Nullretaxationen auszusprechen. Deshalb ist es wichtig, auch weiterhin bei Kinderrezepten und insbesondere bei Medizinprodukten mit Arzneicharakter ganz genau hinzuschauen.

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