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Prisma
Wo der Kuckucks-Schwindel auffliegt
Der Trauerdrongo entdeckt fast jedes fremde Ei
09.08.2023, 22:00 Uhr
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Achtung Jumbopackung!
DAP | Die Packungsgrößenverordnung (PackungsV) muss bei jeder Rezeptbelieferung beachtet werden. Überschreitet ein Arzneimittel die durch die PackungsV definierte Nmax, so handelt es sich um eine Jumbopackung. Wird eine Jumbopackung zulasten einer GKV abgegeben, ist meist eine Retaxation die Folge.
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