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Retaxfall des Monats
Augen auf bei AV- und Nachfolgeartikeln
Substitution nicht automatisch möglich
Nimmt ein Hersteller sein Arzneimittel vom Markt, wird es in der Datenbank mit „AV“ (außer Vertrieb) gekennzeichnet. Bei AV-Artikeln wird in manchen Fällen ein Nachfolgeartikel vom Hersteller angeboten. Falls dieser über die IFA und die ABDATA an den Apothekensoftwareanbieter weitergeleitet wurde, wird er direkt mit dem Vorgängerartikel verknüpft. Doch bei der Ersetzung des verordneten Arzneimittels durch seinen Nachfolgeartikel ist Vorsicht geboten, wie im Folgenden erläutert wird.
20.09.2023, 22:00 Uhr

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