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Illegaler Handel mit Paxlovid – BMG begrenzt Apothekenvorräte
Apotheken dürfen nur noch 20 Packungen bevorraten, Klinikapotheken 50
Das BMG hatte erst kürzlich darauf hingewiesen, dass von ihm zentral beschaffte Arzneimittel gegen COVID-19 (Paxlovid®) nicht exportiert werden dürfen. Auch die „Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19“, stellt klar, dass es verboten ist, mit diesen Arzneimitteln, deren Eigentümer der Bund ist, Handel zu treiben. „Eine Abgabe an Empfänger außerhalb des Geltungsbereichs deutschen Rechts ist ebenso wie das Handeltreiben mit diesen Arzneimitteln verboten“, heißt es darin. Wer dagegen verstößt, kann strafrechtlich verfolgt werden.
Keine Abgabe an Selbstzahler!
Das bedeutet, dass Apotheken die Mittel an Patientinnen und Patienten nur bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung zulasten des Bundesamtes für Soziale Sicherung abgeben dürfen – nicht aber an Selbstzahler mit Privatrezepten. Eine Abgabe an nicht hausärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte ohne Vorlage einer patientenindividuellen Verordnung, auch bei Angebot der Selbstzahlung, ist ebenfalls nicht erlaubt.
Nun hat sich das BMG veranlasst gesehen, besagte Allgemeinverfügung anzupassen. Sie wurde am 18. Januar im Bundesanzeiger veröffentlicht. Demnach dürfen Apotheken die antiviralen Arzneimittel seit vergangenem Donnerstag nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch bis zu 20 Therapieeinheiten bevorraten. Für krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken ist die Bevorratung auf bis zu 50 Therapieeinheiten begrenzt. Bereits vor diesem Stichtag ausgelieferte Packungen dürfen die Apotheken allerdings im Vorrat behalten.
Das BMG erklärt diese die Begrenzung in einem Schreiben an die ABDA und den Großhandelsverband Phagro folgendermaßen: „Diese Änderungen erachten wir als notwendig, nachdem uns vermehrt Informationen über auffällig hohe Bestellzahlen des vom Bund zentral beschafften Arzneimittels Paxlovid® durch einzelne Apotheken sowie weiterhin direkte Anfragen zu den Möglichkeiten eines Exports durch verschiedene Marktteilnehmer erreicht haben.“
Apotheke betrogen: 25.000 Euro Schaden
Auf welche Weise das Paxlovid auf Abwege geraten kann, wurde am vergangenen Montag in einer Pressemitteilung der Nürnberger Polizei deutlich. Demnach wurde ein vermeintlicher Mediziner zwischen dem 2. und 12. Januar dieses Jahres mehrfach in einer Nürnberger Apotheke vorstellig. Der Mann gab sich als Arzt eines Nürnberger Krankenhauses aus und bestellte in mehreren Vorgängen insgesamt 1300 Packungen Paxlovid im Wert von 25.000 Euro. Abgeholt hat er die Packungen auch – aber ohne sie zu bezahlen. Daher erstattete die Apotheke Anzeige. Die Kriminalpolizei ermittelt unter anderem wegen des Verdachts des Warenkreditbetruges und des Missbrauchs von Titeln.
BMG hat bereits Strafanzeigen gestellt
Das Ministerium verweist auch darauf, dass es deshalb bereits Strafanzeigen gestellt habe. „Dies wird auch weiterhin für alle bekanntwerdenden Fälle erfolgen.“
Unverändert dürfen Hausarztpraxen bis zu fünf Therapieeinheiten von ihrer regelmäßigen Bezugsapotheke beziehen, vorrätig halten und an Patienten abgeben. Ärztinnen und Ärzte, die im Krankenhaus in der ambulanten Notfallbehandlung tätig sind, können ebenfalls bis zu fünf Therapieeinheiten pro Krankenhaus von der Krankenhausapotheke oder krankenhausversorgenden Apotheke beziehen, vorrätig halten und an Patientinnen und Patienten abgeben. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen dürfen bis zu fünf Therapieeinheiten beziehungsweise bei mehr als 150 Bewohnern bis zu zehn Therapieeinheiten beziehen und bevorraten. |
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