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Regierung sieht keine Gründe für eine Anpassung des Fixhonorars

Die Ministerien von Lauterbach und Habeck antworten auf Anfragen aus der Unionsfraktion

ks | Weder das Bundeswirtschafts- noch das Bundesgesundheitsministerium sehen sich veranlasst, das Fixhonorar für Apotheken anzupassen. Das lässt sich aus den gleichlautenden Antworten auf Anfragen aus der Unionsfraktion herauslesen. Sie verweisen beide unter anderem auf die Einführung des Botendiensthonorars oder der 50-Cent-Engpass-Pauschale.

Regierung sieht keine Gründe für eine Anpassung des Fixhonorars

8,35 Euro Fixzuschlag erhalten Apotheken, wenn sie verordnete Fertig­arzneimittel zur Anwendung an Menschen abgeben. Dazu gibt es den 3-Prozent-Aufschlag. So bestimmt es die Arzneimittelpreisverordnung (§ 3 AMPreisV). Die einschlägige Norm sieht überdies Zuschläge zur Finanzierung der Notdienste und pharmazeutischer Dienstleistungen vor – die fließen dem Nacht- und Notdienstfonds zu, der sie sodann auf die Apotheken verteilt.

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