DAZ aktuell

Regierung sieht keine Gründe für eine Anpassung des Fixhonorars

Die Ministerien von Lauterbach und Habeck antworten auf Anfragen aus der Unionsfraktion

ks | Weder das Bundeswirtschafts- noch das Bundesgesundheitsministerium sehen sich veranlasst, das Fixhonorar für Apotheken anzupassen. Das lässt sich aus den gleichlautenden Antworten auf Anfragen aus der Unionsfraktion herauslesen. Sie verweisen beide unter anderem auf die Einführung des Botendiensthonorars oder der 50-Cent-Engpass-Pauschale.

8,35 Euro Fixzuschlag erhalten Apotheken, wenn sie verordnete Fertig­arzneimittel zur Anwendung an Menschen abgeben. Dazu gibt es den 3-Prozent-Aufschlag. So bestimmt es die Arzneimittelpreisverordnung (§ 3 AMPreisV). Die einschlägige Norm sieht überdies Zuschläge zur Finanzierung der Notdienste und pharmazeutischer Dienstleistungen vor – die fließen dem Nacht- und Notdienstfonds zu, der sie sodann auf die Apotheken verteilt.

Foto: imago images/Mike Schmidt

Zwei Minister, eine Antwort Wirtschaftsminister Habeck und Gesundheitsminister Lauterbach gehen nicht auf die Forderungen der Apotheker ein.

Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1. Januar 2013

Für die Arzneimittelpreisverordnung und damit auch für Änderungen an ihr ist das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) zuständig – und zwar im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Das regelt § 78 Arzneimittelgesetz (AMG), der die Ministerien auch ermächtigt, „den Anteil des Festzuschlags, der nicht der Förderung der Sicherstellung des Notdienstes dient, entsprechend der Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung anzu­passen“. Die letzte Erhöhung des Fix­honorars um 25 Cent erfolgte allerdings zum 1. Januar 2013. Während die anderen genannten Zuschläge ergänzt wurden, blieb das Fixum unangetastet.

Spätestens seit die Energiekrise und die Inflation nach dem Start des Ukraine-Krieges die Kosten an allen Ecken und Enden in die Höhe trieben, wurde es auch für die Apotheken eng: Wo andere Branchen ihre Preise im Zweifel einfach nach oben setzen können, sind den Apothekeninhaber:innen die Hände gebunden. Sie können nur lautstark eine Anpassung durch die zuständigen Ministerien einfordern – und das machen sie zusammen mit ihren Teams seit geraumer Zeit. Ihre Kosten entwickeln sich schließlich auch bei wirtschaftlicher Betriebsführung lediglich in eine Richtung – doch BMWK und BMG lässt das ungerührt.

Zuständigkeit wechselt offenbar ins Gesundheitsministerium

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) wurde offensichtlich sogar erst von Schleswig-Holsteins Kammerpräsident Kai Christiansen, der seine Apotheken in Habecks Wahlkreis Flensburg-Schleswig betreibt, darauf aufmerksam gemacht, dass sein Haus für den Apotheken-Festzuschlag zuständig ist. Im vergangenen Juni erhielt Christiansen eine Mail vom Minister, die durchaus Hoffnung machen konnte. Er habe sich mit dem Anliegen beschäftigt und wolle eine Erhöhung – damit werde er auf die anderen Häuser zugehen, hieß es. Er deutete aber kurz darauf auch an, dass die Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung ins BMG wechseln soll. Das BMG bestätigte in der Folge entsprechende Gespräche – formal ist allerdings in diese Richtung bislang nichts geschehen.

Unionsfraktion stellt 21 Fragen an die Bundesregierung

Mittlerweile hat die Unionsfraktion im Bundestag in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung das Thema aufgegriffen. 21 Fragen stellte sie der Bundesregierung zu „Maßnahmen zum Erhalt der Arzneimittelversorgung durch Apotheken in der Fläche“. In der Antwort offenbarte das BMG unter anderem, nichts zur Entwicklung der Gehälter von Apothekenangestellten zu wissen. Doch zwei Fragen nahmen auch konkret auf § 78 AMG Bezug. So fragt die Oppositionsfraktion, aus welchen Gründen die Bundes­regierung die gesetzlich vorgesehenen Anpassungen der Apothekenvergütungen seit ihrem Amtsantritt nicht vorgenommen habe und wie sie dieses Problem beheben wolle? Zudem solle sie erklären, was sie in Zukunft konkret tun werde, um inflationsbedingte Kostensteigerungen der Apotheken gemäß § 78 AMG auszugleichen? Die Antwort kam am 7. November aus dem Gesundheitsministerium.

Das BMG verweist zunächst auf den Wortlaut von § 78 Abs. 2 Satz 1 AMG. Danach sind die Preise und Preisspannen in der Arzneimittelpreisverordnung so festzulegen, dass sie den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher einschließlich der Sicherstellung der Versorgung sowie der Bereitstellung von Arzneimitteln, der Apotheken und des Großhandels Rechnung tragen. Weiter erklärt das BMG: „Neben den Vergütungstatbeständen der AMPreisV sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation der Apotheken auch andere Bereiche ganzheitlich zu betrachten. Hierzu gehören etwa weitere vergütete Leistungen nach dem Fünften Buch Sozial­gesetzbuch (SGB V) wie die Botendienste (§ 129 Absatz 5g SGB V) oder die Sonderumsätze im Kontext der Corona-Pandemie sowie das Geschäft mit nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimitteln (OTC) und dem apothekenüblichen Ergänzungssortiment.“

Damit nicht genug: Das BMG verweist ebenso auf den seit 1. August 2023 geltenden neuen 50-Cent-Zuschlag fürs Engpassmanagement. Ebenso auf die mit dem Engpassgesetz ALBVVG beschlossenen Maßnahmen zur Entbürokratisierung und zum Retax-Ausschluss. Offenbar sieht das BMG damit genug getan und keinen weiteren Anlass, am Fixum zu drehen. Es gesteht lediglich zu, was ohnehin im Gesetz steht: Gemäß dem gesetz­lichen Auftrag in § 78 Absatz 1 und 2 AMG werde „die Bundesregierung die Kostenentwicklung und die berechtigten Interessen der Ver­braucherinnen und Verbraucher weiter beobachten“.

CDU-Abgeordnete aus Flensburg-Schleswig fragt nach

Diese Antwort hat nun auch das BMWK für sich genutzt. An dieses hatte sich nämlich die CDU-Bundestagsabgeordnete Petra Nicolaisen mit einer schriftlichen Frage gewendet. Solche kurzen schriftlichen Fragen können Abgeordnete an die Bundes­regierung richten, sie sollen binnen einer Woche beantwortet werden. Woher der Wind weht, dürfte auch hier klar sein: Nicolaisens Wahlkreis ist ebenfalls Schleswig-Flensburg. Sie fragte auch ganz konkret und unter Hinweis auf die DAZ-Bericht­erstattung: „Plant die Bundesregierung der Forderung der Apothekerschaft nach einer Erhöhung des Packungshonorars, hinter die sich auch der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, stellt, nachzukommen und falls ja, wann ist mit einer entsprechenden Gesetzesänderung zu rechnen, falls nein, welche Gründe sprechen gegen solch eine Änderung?“

Der BMWK-Staatssekretär Sven Giegold antwortete am 22. November und griff dabei auf genau dieselben Textbausteine zurück wie das BMG. Daraus wird deutlich: Von Apothekersohn Habeck ist in dieser Angelegenheit vorerst nicht mehr viel zu erwarten – zumal, wenn die Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung ohnehin über kurz oder lang ins BMG wandern soll. Und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat noch keinen Funken Hoffnung für die Apotheker aufschimmern lassen, in Sachen Fixum sei mit ihm etwas zu erreichen. |

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