- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 6/2023
- Sonderregel für
DAZ aktuell
Sonderregel für Cefuroxim
Maßnahme gegen Engpass
Dass Antibiotika (für Kinder) knapp sind, ist kein Geheimnis. Dass konkret auch Cefuroxim schlecht lieferbar ist, stand dabei bislang nicht im Vordergrund. Doch auch hier scheint es Lieferschwierigkeiten zu geben. Nun hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingegriffen. Über die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) informiert die Firma 1A Pharma in Abstimmung mit dem BfArM „zur geplanten Inverkehrbringung eines begrenzten Kontingents an Cefuroxim 500 mg – 1A Pharma, Tabletten, der folgenden Chargen MC2232 und MC2235 (14 Tabletten, N1) bzw. MC2227 und MC2228 (24 Tabletten, N2)“ – und zwar mit veralteter Gebrauchsinformation.
Erlaubt wurde der Handel mit den veralteten Gebrauchsinformationen bis zum Ende dieses Jahres. Der betroffenen Ware liege ein Informationsschreiben des Herstellers bei, in dem Apotheken gebeten werden, Patienten bei der Abgabe betroffener Packungen die aktuelle Gebrauchsinformation (Stand Februar 2022) zur Verfügung zu stellen. „Diese ist in der ABDA-Datenbank hinterlegt oder kann der Mitteilung des BfArM entnommen werden“. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.