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Abgeschafft!
Bundesrat stimmt Wegfall der Höchstmengenregelung zu
Die Tage des „A“ auf Betäubungsmittelrezepten sind gezählt: Der Bundesrat stimmte einer Verordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu, wonach die Höchstmengenregelung ab dem 8. April 2023 entfällt. Nach diesem Datum erübrigen sich damit auch aufwendige Prüfpflichten für die Apotheken. Zudem entfällt ein möglicher Grund für Retaxationen. Im Vorfeld hatte der Gesundheitsausschuss der Länderkammer noch gezweifelt: In seiner Stellungnahme zur Verordnung plädierte er dafür, die Höchstmengenregelung beizubehalten. Die Abschaffung würde zu einer Bagatellisierung der Verordnung von Betäubungsmitteln beitragen. Doch das Plenum folgte den Bedenken des Ausschusses nicht und stimmte dem Verordnungsentwurf zu. Allerdings regt der Bundesrat an, den Wegfall der Höchstmengenregelung bei der ärztlichen Verordnung von Betäubungsmitteln hinsichtlich der Auswirkungen auf den Betäubungsmittelverkehr engmaschig zu überwachen. Er bittet die Bundesregierung, zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelung über Änderungen bei den Verordnungszahlen und Abgabemengen zu berichten und diese zu bewerten. |
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