Foto: DAZ/Sket

Retaxfall des Monats

Substitution korrekt abrechnen

BtM-Gebühr mehrmals auf einem Rezept?

DAP | Mittlerweile ist es fast ein Jahr her, dass die Höchstmengenvorgaben für Betäubungsmittel mit den Änderungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) gestrichen wurden und damit der häufigste Retaxgrund bei BtM-Rezepten, das fehlende „A“ bei überschrittener Höchstmenge, wegfiel. Dennoch gibt es weiterhin Retaxationen bei BtM-Rezepten. Ein Thema, das immer wieder Diskussionsstoff bietet, ist die Abrechnung der BtM-Gebühr.

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