DAZ aktuell

EuGH setzt Leitplanken beim Datenschutz

OTC-Bestelldaten sind „Gesundheitsdaten“ und Konkurrenten können bei DSGVO-Verstößen klagen

ks | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Will eine Apotheke Arzneimittel – auch rezeptfreie – über einen Online-Marktplatz verkaufen, müssen Kunden zuvor ausdrücklich in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen. Denn schon die Bestelldaten sind hochsensible Gesundheitsdaten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – selbst wenn das Arzneimittel für eine andere Person bestimmt sein mag. (Urteil des EuGH vom 4. Oktober 2024, Rs. C-21/23)

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