Corona-Testverordnung im Kabinett
PoC-Test-Vergütung sinkt ab 1. Juli auf 11,50 Euro
Für PoC-Antigentests, die Apotheken und andere beauftragte Leistungserbringer sowie Testzentren künftig durchführen, gibt es ab 1. Juli nur noch 11,50 Euro. Während es beim Plan bleibt, die Durchführung mit einheitlich 8 Euro zu honorieren, sinkt die Vergütung für die Materialkosten auf 3,50 Euro. So sieht es der Entwurf der neuen Corona-Testverordnung vor, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn heute dem Bundeskabinett vorgelegt hat.
Berlin – Erstellt am 23.06.2021, 09:40 Uhr

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PoC-Test-Vergütung sinkt ab 1. Juli auf 11,50 Euro
Für PoC-Antigentests, die Apotheken und andere beauftragte Leistungserbringer sowie Testzentren künftig durchführen, gibt es ab 1. Juli nur noch 11,50 Euro. Während es beim Plan bleibt, die Durchführung mit einheitlich 8 Euro zu honorieren, sinkt die Vergütung für die Materialkosten auf 3,50 Euro. So sieht es der Entwurf der neuen Corona-Testverordnung vor, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn heute dem Bundeskabinett vorgelegt hat.
PoC-Test-Vergütung sinkt ab 1. Juli auf 11,50 Euro
Für PoC-Antigentests, die Apotheken und andere beauftragte Leistungserbringer sowie Testzentren künftig durchführen, gibt es ab 1. Juli nur noch 11,50 Euro. Während es beim Plan bleibt, die Durchführung mit einheitlich 8 Euro zu honorieren, sinkt die Vergütung für die Materialkosten auf 3,50 Euro. So sieht es der Entwurf der neuen Corona-Testverordnung vor, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn heute dem Bundeskabinett vorgelegt hat.
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