Versandhandelsverbot für Tierarzneien wird gelockert
Ziel der Gesetzesänderung ist, einem Beschwerdeverfahren der Europäischen Kommission zum Fernabsatz von Tierarzneimitteln sowie einem Urteil des Bundesgerichthofs zum Versandhandel mit Tierarzneimitteln Rechnung zu tragen. Die Europäische Kommission hatte das für Apotheken geltende Versandhandelsverbot für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die für nicht Lebensmittel liefernde Tiere bestimmt sind, sowie das Verbringungsverbot von Tierarzneimitteln für den Eigenbedarf des mitgeführten Tieres als EG-rechtswidrig infrage gestellt. Um ein EU-Vertragsverletzungsverfahrens abzuwenden, hatte sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, das geltende Recht entsprechend anzupassen.