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Bundesrat gibt grünes Licht
Versandverbot für Tierarzneimittel wird aufgehoben
Arzneimittel für Haustiere dürfen künftig auch im Wege des Versandhandels in den Verkehr gebracht werden. Der Bundesrat hat heute dem Gesetzentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes zugestimmt. Die Versandapotheken freuen sich auf das neue Geschäft.
Nach dem nun beschlossenen Gesetz soll das bislang bestehende Versandhandelsverbot für nicht rezeptpflichtige wie auch für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel aufgehoben werden. Voraussetzung ist, dass die Arzneimittel für Tiere bestimmt sind, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen. Der Bundesrat war einem ersten Gesetzentwurf der Bundesregierung zunächst mit einer Stellungnahme entgegengetreten. Er hatte erreichen wollen, dass die geplante Öffnung des Versandhandels ausschließlich für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel gelten soll.
Der Bundestag ließ sich von den Ländern jedoch nicht umstimmen. Um den Bedenken des Bundesrates dennoch ein Stück weit entgegenzukommen, wurde das Gesetz um eine Vorgabe an den Tierhalter bei der Arzneimittelgabe ergänzt: So dürfen Tierhalter verschreibungspflichtige Arzneimittel bei ihren Tieren nur anwenden, soweit diese von einem Tierarzt abgegeben oder verschrieben worden sind, bei dem das Tier in Behandlung ist. Damit soll der unkontrollierten Selbstmedikation von Tieren durch Tierhalter entgegengewirkt werden.
Der zuständige Bundesratsausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz hatte dem Bundesrat empfohlen, dem Gesetz zuzustimmen. Diesem Rat ist die Länderkammer nun gefolgt. Daneben fassten die Länder allerdings eine Entschließung, in der sie feststellen, dass ihre Bedenken hinsichtlich einer Öffnung des Versandhandels für nicht Lebensmittel liefernde Tiere auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel bestehen bleiben. Die Bundesregierung soll mit Nachdruck gebeten werden, sich auf EU-Ebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die Voraussetzungen für eine Verschreibung auf Basis der in Deutschland geltenden Vorschriften harmonisiert werden.
Den Anstoß für die Gesetzesänderung hatte ein Beschwerdeverfahren der Europäischen Kommission zum Fernabsatz von Tierarzneimitteln sowie ein Urteil des Bundesgerichtshofs gegeben.
Der Vorsitzendes des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Christian Buse begrüßte die Gesetzesänderung als „wichtigen Schritt der Verbraucherorientierung“. Die Nachfrage nach preiswerten Tierarzneimitteln sei groß – nun könne man diesem Kundenwunsch auch Rechnung tragen. Außerdem schließe der Gesetzgeber eine Lücke, da nun der Versandhandel für Tier- und Humanarzneimittel gleichermaßen gelte.
Berlin - 18.03.2011, 14:32 Uhr