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Illegaler Arzneimittelhandel
BKA stellt Beweismittel sicher
Deutschlandweit ermitteln Staatsanwaltschaften gegen Pharmahändler, die gefälschte HIV-Arzneimittel in den deutschen Apothekenmarkt schleusen. Nun vermeldet das Bundeskriminalamt einen Erfolg: Im Zusammenhang mit zwei Ermittlungsverfahren wurden diese Woche auf Sylt und in Hamburg Geschäftsräume und Wohnungen durchsucht und dabei umfangreiche Beweismittel sichergestellt.
Bei der Staatsanwaltschaft Flensburg werden die Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Betruges, des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz sowie des Verstoßes gegen das Markengesetz geführt. In ihrem Auftrag hat das BKA am 9. November die Durchsuchungen auf Sylt und Hamburg durchgeführt. Diese waren offenbar erfolgreich. Wie das BKA mitteilte, wurden Papierunterlagen, Datenträger und Arzneimittel sichergestellt. Die Auswertung dieser Beweismittel dauere noch an.
Dem 68-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, in den Jahren 2008 und 2009 packungsgefälschte HIV-Arzneimittel aus Südafrika über die Schweiz und Belgien nach Deutschland eingeführt und hier an Pharmagroßhändler weiterverkauft zu haben. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurden die ursprünglich nicht für den deutschen Markt hergestellten Originalarzneimittel neu verpackt und zum höheren europäischen Marktpreis verkauft. Einem Einkaufspreis von 3 Millionen Euro stand dadurch ein Verkaufspreis von 6 Millionen Euro gegenüber.
Darüber hinaus steht er im Verdacht, gewerbsmäßig Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport in Verkehr gebracht zu haben.
Zeitgleich zu den Maßnahmen in Deutschland haben laut BKA Beamte des South Afrikan Police Service (SAPS) Durchsuchungen in Kapstadt und Johannisburg durchgeführt. Diese führten zur Festnahme eines Pharmahändlers. Es handelt sich um die erste konzertierte Operation deutscher und südafrikanischer Ermittler in diesem Kriminalitätsbereich.
BKA-Präsident Jörg Ziercke: „Die Festnahme ist das Resultat der intensiven Kooperation zwischen Beamten des Bundeskriminalamtes und südafrikanischen Ermittlern. Sie unterstreicht die Notwendigkeit von grenzüberschreitenden Strafverfolgungsmaßnahmen bei der Bekämpfung der Arzneimittelkriminalität.“
Berlin - 11.11.2011, 09:01 Uhr