Brüssel will Umgang mit Patientendaten regeln

Bundesrat lehnt Datenschutz-Grundverordnung ab

BERLIN (lk). Die EU-Kommission will den Umgang mit sensiblen Patientendaten erstmals in der neuen Datenschutz-Grundverordnung europaweit einheitlich regeln. Bislang sind dafür die Einzelstaaten der EU zuständig. In einem neuen Artikel 81 sollen dazu entsprechende Vorgaben gemacht werden. In Deutschland regt sich Widerstand gegen das Ansinnen der EU-Kommission. Der Bundesrat lehnt das gesamte Brüsseler Vorhaben ab.

Brüssel will Umgang mit Patientendaten regeln

Unter der Überschrift "Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten" will die EU-Kommission einen neuen Artikel 81 einführen. Darin heißt es, die Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten sei notwendig "für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, der medizinischen Diagnostik, der Gesundheitsversorgung oder Behandlung oder für die Verwaltung von Gesundheitsdiensten". Voraussetzung: Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt durch das dem Berufsgeheimnis unterliegenden ärztlichen Personal oder durch sonstige Personen, die nach mitgliedsstaatlichem Recht, einschließlich der von den zuständigen einzelstaatlichen Stellen erlassenen Regelungen, einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen.

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