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Neue Retax-Gefahren?
Erstattungsbetrag versus Importquote
BERLIN (ks). Seit 1. Februar werden die Erstattungsbeträge
für neue Arzneimittel abgerechnet. Die ersten zwei Wochen waren 13 Präparate betroffen – doch die Liste wächst, mittlerweile existieren bereits für 18 patentgeschützte Arzneimittel ausgehandelte Preisnachlässe. Auch wenn die Botschaft für die Apotheker zunächst lautete, dass jedenfalls bei GKV-Rezepten keine Besonderheiten zu beachten sind, tauchen in der Praxis bereits Probleme auf. Wie ist etwa vorzugehen, wenn es neben dem Original mit Erstattungsbetrag auch einen zunächst "preisgünstig" erscheinenden Import gibt?
Erstellt am 20.02.2013, 23:00 Uhr
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