Herstellerverbände zum AMG-Änderungsgesetz

Impfstoff-Rabattverträge sollen Versorgung verbessern

Berlin - 08.05.2013, 12:14 Uhr


Die Regierungsfraktionen wollen Impfstoff-Rabattverträge sicherer machen. Dazu soll die mit dem AMNOG eingeführte gesetzliche Grundlage dieser Verträge um die Vorgabe ergänzt werden, dass in den Verträgen Vereinbarungen zur rechtzeitigen und bedarfsgerechten Versorgung der Versicherten mit Impfstoffen vorzusehen sind. Die Herstellerverbände halten diese Ergänzung für unzureichend, um Versorgungsengpässe zu vermeiden.

Am kommenden Montag findet im Bundestags-Gesundheitsausschuss die öffentliche Anhörung zum Entwurf für das „Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ statt. Im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens soll auch bei den Impfstoff-Rabattverträgen Hand angelegt werden – die Regierungsfraktionen hatten kürzlich den entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt

Doch aus Herstellersicht bringen die Pläne der Fraktionen wenig. „Vertragliche Fristvorgaben, Öffnungsklauseln o.ä. könnten nur dann helfen, Engpässe zu vermeiden, wenn tatsächlich Dosen anderer Anbieter frei im Markt verfügbar wären, mit denen die Ausfälle ggf. schnell kompensiert werden könnten“, heißt es etwa in der schriftlichen Stellungnahme des Verbands forschender Pharmaunternehmen (vfa). Einen solchen „Versorgungspuffer“ werde es jedoch angesichts der bereits wieder erfolgten Ausschreibungen bei Grippeimpfstoffen in Deutschland absehbar nicht mehr geben: In elf KV-Regionen werde es wieder Exklusivverträge geben – in den übrigen gebe es Festpreisvereinbarungen der Kassen mit den Landesapothekerverbänden. Es gibt also allseits feste Lieferverpflichtungen. „Damit sind für die Hersteller von Grippeimpfstoffen alle regionalen Teilmärkte in Deutschland für die Saison 2013/14 vergeben“, so der vfa.

Die Krankenkassen, so kritisiert der vfa weiter, sähen in den Impfstoff-Rabattverträgen einen rein ökonomischen Beschaffungsvorgang – und nicht eine an Impfzielen orientierte Versorgungsmaßnahme. Übergeordnete Public-Health-Ziele des Impfens und differenzierte Versorgungsangebote für verschiedene Bevölkerungsgruppen würden bei den Ausschreibungen ebenso wenig berücksichtigt wie Besonderheiten der Impfstoffe als biologische Arzneimittel mit komplexen Produktionsprozessen. Der vfa sähe gerne Qualitätsvorgaben. Diese könnten z. B. in einem Rahmenvertrag des GKV-Spitzenverbandes mit den Herstellerverbänden bundesweit verbindlich konkretisiert werden.

Auch der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) sieht es kritisch, dass der Schwerpunkt der Verträge auf einer rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise liegt – und nicht auf einer Versorgungsverbesserung.  Beim Impfschutz sollte jedoch der wirksamste Impfstoff verordnet und von den Kassen erstattet werden. Der BAH plädiert daher in seiner Stellungnahme dafür, als Grundlage von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Herstellern neben das Wirtschaftlichkeitsgebot auch das Gebot der Wirksamkeit für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Impfstoffen und die Förderung der primären Prävention der Versicherten durch Schutzimpfungen treten zu lassen. 

Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) argumentiert ähnlich: Auch er will die Impfstoff-Rabattverträge in Richtung Versorgungsverbesserung weiterentwickelt sehen. Der vorgelegte Änderungsantrag sei dazu nicht geeignet. Die Krankenkassen hätten bereits jetzt die Möglichkeit, im Rahmen der Vertragsfreiheit vertragliche Regelungen in ihrem Sinne zu fordern – der Gesetzgeber sei hierfür nicht erforderlich. Vielmehr müssten die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass die wirtschaftliche Grundlage für die Vorhaltung der erforderlichen Mengen gegeben sind. Dazu gehört für den BPI etwa, dass Ausschreibungen für Impfstoffe verbindliche Abnahmemengen garantieren müssten und Krankenkassen verpflichtet werden, verbindlich vereinbarte Impfziele zu erreichen. Auch sollten Ausschreibungen nur bei einer Mindestzahl potenzieller Anbieter zulässig sein.


Kirsten Sucker-Sket