Apothekerkammer Schleswig-Holstein

Diskussion über Nachwuchs und Notdienst

Kiel - 20.11.2014, 12:57 Uhr


Das GKV-VSG, der Nachwuchsmangel und wieder einmal die neue Notdienstordnung für Schleswig-Holstein waren herausragende Themen bei der gestrigen Kammerversammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein in Kiel. Kammerpräsident Gerd Ehmen bewertete aus dem Entwurf für das GKV-VSG insbesondere das Entlassmanagement als wichtig für den Alltag. Allerdings sei die Organisation zum Ausstellen von Entlassrezepten in Krankenhäusern noch nicht geklärt. Unklarheiten sieht Ehmen auch beim neuen § 140a SGB V zur „besonderen Versorgung“.

Ehmen beklagte den Mangel an Nachwuchs für PKA, PTA und besonders für Apotheker und kündigte an, die Kammer werde künftig mehr auf Berufsmessen präsent sein. Als Gründe für den Nachwuchsmangel nannten mehrere Delegierte die geringen Gehaltsaussichten für Apotheker, die auf der finanziellen Situation der Apotheken beruhen. Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, warb dafür, das Nachwuchsproblem selbst zu lösen, damit die Politik nicht andere Versorgungsstrukturen als Lösung vorsehe. Zu den finanziellen Aspekten meinte Froese, die Politik werde nachhaltige Modelle der Apotheker honorieren, wie beim Notdienst geschehen, aber nicht Geld an alle ausschütten. Kammervizepräsident Volker Thode erklärte, bei der Nachwuchsgewinnung gehe es vorrangig darum, Begeisterung für den Beruf zu wecken, indem die Vorteile dargestellt würden.

Besonders engagiert diskutierten die Delegierten über die neue Notdienstordnung mit EDV-gestützter entfernungsabhängiger Dienstverteilung, die ab Anfang 2015 in Schleswig-Holstein gilt. Es wurde vorgeschlagen, das Tauschen der Dienste zu befristen, damit Dienstpläne mit einem gewissen Vorlauf ausgedruckt werden können. Einige Diskussionsbeiträge zeigten Unsicherheiten über die geeignete Vorgehensweise bei Notdienstaushängen und anderen Kundeninformationen über die Notdienste, besonders nahe der Landesgrenze zu Hamburg. Außerdem wurde bedauert, dass die abendlichen Teildienste abgeschafft werden, die bisher einen großen Anteil an der Versorgung hätten. Auch wenn die Zahl der Volldienste nahezu unverändert bleibt, werde die Bevölkerung den Wegfall der Teildienste negativ wahrnehmen. Die Kammer solle sich daher auf mögliche negative Reaktionen der Medien vorbereiten. Kontrovers diskutiert wurde auch, wie die ärztlichen Anlaufpraxen in das System einbezogen werden könnten – bisher werden sie nicht berücksichtigt. Ehmen erklärte dazu, der Apothekennotdienst ziele anders als der ärztliche Dienst auf Flächendeckung und müsse auch Patienten versorgen, die keinen Arzt aufsuchen. Dagegen wurde angeregt, an Wochenenden Apotheken im Umkreis der Anlaufpraxen zum Notdienst einzuteilen und diese Belastung durch mehr Dienste anderer Apotheken an Werktagen auszugleichen – bisher ist dies allerdings nicht vorgesehen. Im Januar soll auf einer Sitzung der Kreisapotheker über die ersten praktischen Erfahrungen mit dem neuen System diskutiert werden. Kammerjustiziar Dr. Stefan Zerres erklärte, die Kammer könne notfalls sogar von heute auf morgen zusätzliche Dienste anordnen, falls sich die neue Einteilung irgendwo als unpassend erweise.


Dr. Thomas Müller-Bohn