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Interview mit Dr. Elmar Mand
„AEP-Preispolitik läuft Vollversorgung zuwider“
Der Rechtswissenschaftler Dr. Elmar Mand hat eine klare Meinung zu Großhandels-Rabatten: Unproblematisch sind sie, wenn sie im Rahmen der disponiblen prozentualen Großhandelsspanne von 3,15 Prozent gewährt werden. Was darüber hinausgeht, sei jedoch rechtfertigungsbedürftig. Er persönlich meint, dass sogenannte echte Skonti, die bei vorzeitiger Zahlung gewährt werden, auch zusätzlich zu Rabatten treten dürfen – selbst wenn sie gemeinsam mit diesen die 3,15 Prozent-Schwelle übersteigen. Ohne Gegenleistung gewährte „unechte“ Skonti hält er jedoch für unzulässig. Das Rabatt-Modell des Großhändlers AEP hält Mand ebenfalls für rechtlich fragwürdig.
Die Rabatte und Skonti von AEP gingen regelmäßig über die disponiblen Großhandelszuschläge hinaus, ohne dass Apotheken dafür eine Gegenleistung erbringen müssten, so Mand. Gleichzeitig bleibe AEP offenbar hinter den Anforderungen einer „bedarfsgerechten Arzneimittelversorgung“, die werktäglich innerhalb angemessener Zeit erfolgen soll (§ 52 b Abs. 2 AMG), zurück. Hierfür bedürfe es weiterer Lieferanten. „Eine derartige Preis- und Geschäftspolitik ist deshalb mit den Buchstaben und dem Zweck der Preisregulierung des Arzneimittelgroßhandels schwer vereinbar“, meint der Jurist. „Sie läuft der intendierten schnellen Vollversorgung im gesamten Versorgungsgebiet zuwider.“
Welche Auswirkungen das Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen AEP auf die Apotheken haben wird, ist laut Mand noch nicht absehbar. Die rechtliche Klärung der Preisspielräume auf Großhandelsebene betreffe zwar letztlich alle Apotheken – bis zu einem letztinstanzlichen Urteil würden aber wohl mindestens fünf Jahre vergehen. „Welche Konsequenzen sich dann für die Apothekerschaft insgesamt ergeben, wird entscheidend davon abhängen, inwieweit die Besonderheiten des Geschäftsmodells von AEP das Urteil prägen.“
Lesen Sie das gesamte Interview mit Dr. Elmar Mand in der DAZ 2015/5, S. 22.
Berlin - 29.01.2015, 12:42 Uhr