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Ende der Übergangsfrist
Ab 1. April ist Limptar verschreibungspflichtig
Stuttgart - Ab 1. April 2015 ist das
Alkaloid Chinin zur Anwendung am Menschen ohne Einschränkung nur noch auf
ärztliche Verschreibung erhältlich. Das geht auf eine Änderung der
Arzneimittelverschreibungsverordnung zurück, die bereits zum 1. Januar 2015 in
Kraft getreten ist und mit dem 1. April wirksam wird. Auf dem deutschen Markt
betrifft dies das Präparat Limptar® N sowie homöopathische Arzneimittel, in
denen die Endkonzentration von Chinin die vierte Dezimalpotenz übersteigt.
Erstellt am 18.03.2015, 15:45 Uhr

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„Pauschalierungen sind immer falsch“
Stuttgart - Professor Dr. Gerd
Glaeske hatte am vergangenen Wochenende auf dem Westfälisch-lippischen
Apothekertag gefordert, alle im Markt befindlichen Arzneimittel hinsichtlich
ihres Nutzens auf den Prüfstand zu stellen. Der Patientennutzen sei nicht
Gegenstand der Zulassung und ist in seinen Augen in vielen Fällen nicht
erwiesen. Bei den Herstellern müsse ein Zeichen gesetzt werden, dass sie nicht
mehr wie bisher mit allem durchkämen, so Glaeske. Während Glaeskes Forderung
nach evidenzbasierter Entscheidungsfindung in der Apotheke bei den Zuhörern
durchaus Anklang fand, stießen sie beim Bundesverband der Pharmazeutischen
Industrie (BPI) auf wenig Gegenliebe.
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