Ende der Übergangsfrist

Ab 1. April ist Limptar verschreibungspflichtig

Stuttgart - Ab 1. April 2015 ist das Alkaloid Chinin zur Anwendung am Menschen ohne Einschränkung nur noch auf ärztliche Verschreibung erhältlich. Das geht auf eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung zurück, die bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist und mit dem 1. April wirksam wird. Auf dem deutschen Markt betrifft dies das Präparat Limptar® N sowie homöopathische Arzneimittel, in denen die Endkonzentration von Chinin die vierte Dezimalpotenz übersteigt.