Tarifvertrag

Notdienst-Mindestlohn auch in Nordrhein

Berlin – Apothekenangestellte im Kammerbezirk Nordrhein erhalten für die Ableistung des zehnstündigen Notdienstes von 22 Uhr bis 8 Uhr nun ebenfalls eine tarifliche Vergütung von 85 Euro oder einen Freizeitausgleich von 5,5 Stunden. Die Apothekengewerkschaft ADEXA und die Arbeitgebervertretung TGL Nordrhein haben sich auf eine entsprechende Erhöhung der Notdienstvergütung geeinigt. Sie soll rückwirkend zum 1. Mai 2015 gelten.