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Tarifvertrag
Notdienst-Mindestlohn auch in Nordrhein
Berlin – Apothekenangestellte im Kammerbezirk Nordrhein
erhalten für die Ableistung des zehnstündigen Notdienstes von 22 Uhr bis 8 Uhr
nun ebenfalls eine tarifliche Vergütung von 85 Euro oder einen
Freizeitausgleich von 5,5 Stunden. Die Apothekengewerkschaft ADEXA und die
Arbeitgebervertretung TGL Nordrhein haben sich auf eine entsprechende Erhöhung
der Notdienstvergütung geeinigt. Sie soll rückwirkend zum 1. Mai 2015 gelten.
20.05.2015, 06:40 Uhr

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