E-Health

vzbv fordert Datenschutz und Patientennutzen

26.05.2015, 12:55 Uhr

Eine Herausforderung: Gesundheitsdatenschutz in Zeiten des Internets. (Bild: okolaa/fotolia)

Eine Herausforderung: Gesundheitsdatenschutz in Zeiten des Internets. (Bild: okolaa/fotolia)


Berlin - Die deutschen Verbraucher sind überwiegend skeptisch, wenn ihre Gesundheitsdaten elektronisch oder gar vom Internet erfasst werden. Nach einer aktuellen Umfrage von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) haben 82 Prozent „etwas“ oder sogar „große“ Bedenken, dass Gesundheitsdaten von Unberechtigten gelesen werden könnten. Der vzbv fordert vor diesem Hintergrund eine sichere, zentrale Infrastruktur, über die Verbraucher Gesundheitsdaten speichern und sich mit Ärzten austauschen können – und zwar zügig.

Morgen wird sich das Bundeskabinett mit dem E-Health-Gesetzentwurf befassen. Hinter ihm steckt die Überzeugung, dass moderne Informations- und Kommunikationstechnologien ein großes Potenzial zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung haben. Auch Klaus Müller, Vorstand des vzbv, ist grundsätzlich überzeugt: „Die smarten Technologien können im Gesundheitswesen viel Nutzen bringen.“ Allerdings gebe es zwei Voraussetzungen: „Der Datenschutz muss gerade bei diesem sensiblen Thema groß geschrieben werden. Und Patienten müssen Herr ihrer eigenen Daten sein und einen sicheren Zugang zu den Informationen erhalten.“

Während digitale Armbänder, die den Blutdruck oder die Bewegungsaktivität erfassen, und diverse Gesundheits-Apps, beispielsweise für Medikationspläne, längst verfügbar sind, macht das Großprojekt elektronische Gesundheitskarte (eGK) seit Jahren nur Trippelschritte. Das geplante E-Health-Gesetz soll die Vernetzung aller Leistungserbringer jetzt beschleunigen. Statt vieler Einzelnetze soll es künftig eine zentrale und vor allem sichere Telematikinfrastruktur geben. Über dieses Netz sollen zum Beispiel Arztbriefe sicher elektronisch versandt werden, die heute per Post oder mitunter unverschlüsselt per E-Mail verschickt werden. Der vzbv beklagt allerdings, dass erst 2018 „die erste medizinisch nutzenstiftende Anwendung“ starten soll: Dann soll der Notfalldatensatz auf der eGK im Fall der Fälle wichtige Informationen über Patienten bereitstellt stellen können.

eGK kein Schlüssel zum System

Der nur zögerliche Nutzen für Verbraucher und Patienten ist aus vzbv-Sicht nicht zuletzt deshalb problematisch, da in die geplante Telematikinfrastruktur bereits rund eine Milliarde Euro Versichertengelder geflossen sind. „Die elektronische Gesundheitskarte ist kein Schlüssel zum System“, konstatiert man beim vzbv. Sie stelle nur sicher, dass zum Beispiel Ärzte mit der entsprechenden Berechtigung miteinander kommunizieren können.

Ohne sichere Alternative, so fürchtet der vzbv, werden die Verbraucher vermehrt auf Gesundheits-Apps setzen, die jedoch häufig Zugriffsrechte auf unnötig viele Daten einforderten. Die Anbieter müssten daher den Datenschutz ernst nehmen. Die Programme sollten nur auf Daten zugreifen können, die für die Nutzung der App nötig sind, und informieren, zu welchem Zweck diese verwendet werden. Nutzer müssten die Zugriffsberechtigung verweigern oder deaktivieren können.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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