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Hamburg - Zum 1. Juli hat der GKV-Spitzenverband neue Festbeträge beschlossen. Daher drohen für Apotheken zum Stichtag Lagerwertverluste oder für Patienten künftig neue Aufzahlungen, je nachdem, ob die Hersteller ihre Preise auf die neuen Erstattungshöchstbeträge absenken werden oder nicht.
Die neuen Festbeträge ab 1. Juli betreffen die Wirkstoffe Memantin, Quetiapin und Riluzol sowie Kombinationen von Levothyroxin mit Jodid. Auf die möglichen Folgen der neuen Festbeträge wies der Hamburger Apothekerverein kürzlich seine Mitglieder in einem Rundschreiben hin. Der Hamburger Apothekerverein empfiehlt demnach, das Lager für Arzneimittel mit den genannten Wirkstoffen zu optimieren, um mögliche Lagerwertverluste zu vermeiden. Denn die Hersteller seien nicht zum Ausgleich solcher Lagerwertverluste verpflichtet.
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