Arzneimittelversand

Neues EU-Logo wird Pflicht

Berlin - 11.06.2015, 17:55 Uhr

Ab 26. Juni kann, ab 26. Oktober muss jeder Webshop, der freiverkäufliche Arzneimittel versendet, das neue EU-Logo tragen. (Logo: BMG)

Ab 26. Juni kann, ab 26. Oktober muss jeder Webshop, der freiverkäufliche Arzneimittel versendet, das neue EU-Logo tragen. (Logo: BMG)


Ab dem 26. Juni können alle Versender von Arzneimitteln in Europa ein einheitliches Siegel tragen, ab dem 26. Oktober müssen sie es: Das von der EU-Kommission entwickelte Logo sei – anders als das bisherige Logo des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) – künftig verpflichtend, erklärt das Regierungspräsidium Darmstadt. Und zwar sowohl für Apotheken als auch für Drogerien und andere Anbieter, die freiverkäufliche Arzneimittel über einen Webshop verkaufen.

Das neue europäische Versandhandelslogo zeigt Verbrauchern, dass eine Apotheke bzw. ein Versender nach nationalem Recht dazu berechtigt ist, Arzneimittel über das Internet zu versenden. Zudem lässt sich zukünftig der Mitgliedstaat erkennen, in dem der Versandhändler niedergelassen ist. Beantragt werden kann das Logo bei der jeweils zuständigen Landesbehörde. Angesichts der Übergangsfrist von vier Monaten ist die Verwendung des Logos ab dem 26. Juni möglich und ab dem 26. Oktober Pflicht.

Das Logo muss laut Bundesgesundheitsministerium „gut sichtbar auf jeder Seite dargestellt werden, auf der Arzneimittel angeboten werden“. Außerdem muss es auf den Eintrag im Versandhandelsregister verlinken, das weiterhin vom DIMDI gepflegt wird. Verbraucher können sich durch Klick auf das Logo vergewissern, ob es sich um einen Shop mit Versandhandelserlaubnis oder einen Einzelhandelsbetrieb handelt, der der Überwachungsbehörde bekannt ist.

 


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