Krebsvorsorge

Nicht immer unbedingt ein CT

Remagen - 25.06.2015, 08:55 Uhr

Was bringt die teure Apparate-Medizin bei der Krebsfrüherkennung? (Foto: zlikovec/Fotolia)

Was bringt die teure Apparate-Medizin bei der Krebsfrüherkennung? (Foto: zlikovec/Fotolia)


Eine Studie von Forschern des kanadischen Ottawa Hospitals und der Universität von Ottawa könnte zum Teil gängige Praktiken zur Krebs-Erkennung mithilfe teurer Computertomographie (CT) infrage stellen. Entgegen den Erwartungen konnte ein CT des Abdomens und des Beckens bei Menschen mit unerklärlichen Blutgerinnseln in den Beinen und Lungen die Krebsdiagnosen nicht verbessern. Die Ergebnisse wurden in der Ausgabe des New England Journal of Medicine vom 22. Juni 2015 veröffentlicht.

„Ungeklärte Blutgerinnsel wurden lange als mögliches frühes Warnzeichen für Krebs gehalten. Dies basierte auf frühen Studien, nach denen bei bis zu zehn Prozent der Patienten mit solchen Blutgerinnseln innerhalb von einem Jahr eine Krebserkrankung diagnostiziert wurde.“ erklärt Dr. Marc Carrier, Hämatologe und Hauptautor der Studie, auf der Webseite des Forschungsinstitutes des Ottawa Hospitals. „Einige klinische Leitlinien empfehlen deshalb einen CT-Scan des Bauches und des Beckens bei diesen Patienten, zusätzlich zu anderen Krebsvorsorgemaßnahmen. Es gibt aber bislang sehr wenig Beweise dafür, dass dies wirklich hilfreich ist.“

An der multizentrischen, offenen, kontrollierten Studie nahmen 854 Patienten mit unerklärlichen Blutgerinnseln in den Beinen und/oder der Lunge in neun kanadischen Zentren teil. Sie wurden randomisiert, um eine grundlegende Krebsvorsorge mit oder ohne CT des Abdomens und Beckens zu erhalten. Die Grundkrebsvorsorge umfasste ein Blutbild und eine Röntgenaufnahme des Thorax, zusätzlich zum geschlechterspezifischen Screening (Brustuntersuchung, Pap-Abstrich und Prostata-Untersuchung). Der primäre Endpunkt der Studie war eine Krebserkrankung, die bis zum Ende einer einjährigen Follow-up-Periode festgestellt wurde und durch die Screening-Strategie nicht erfasst worden war.

Im Ergebnis wurde in beiden Gruppen kein Unterschied in der Anzahl der Neuerkrankungen festgestellt. Die Anzahl der Krebsdiagnosen innerhalb eines Jahreszeitraums lag für beide bei etwa vier Prozent der Patienten. In der Gruppe mit der Basis-Screening-Strategie waren vier okkulte Karzinome nicht erfasst worden und in der Gruppe mit CT fünf. Auch die Anzahl der Krebs-assoziierten Todesfälle war bei beiden ungefähr gleich.

„Auch wenn es verlockend ist zu glauben, dass mehr Krebs-Screenings immer besser sind, zeigt unsere Studie, dass dies nicht unbedingt stimmt“, interpretiert Carrier. „Ein zusätzliches CT verursacht eine unnötige Strahlenbelastung und kann bei den Patienten Stress und Angst auslösen. Außerdem kann es zu nicht notwendigen Untersuchungen wegen falsch-positiver Ergebnisse führen.“ 

Der Senior-Autor der Studie, Dr. Marc Rodger betont zudem, dass die vier Prozent Inzidenz von Krebserkrankungen, die in der Studie beobachtet wurde, niedriger ist als die Ergebnisse aus früheren Untersuchungen. „Es ist sehr beruhigend zu wissen, dass das Risiko von Krebs offenbar geringer ist als wir bisher dachten.“ sagt Rodger.

Die Ergebnisse könnten auch zu erheblichen Einsparungen für das Gesundheitssystem führen. In Kanada werden jedes Jahr bei rund 30.000 Personen unerklärliche Blutgerinnsel in den Beinen oder der Lunge festgestellt, und ein CT-Scan kostet dort etwa 300 Kanadische Dollar (ca. 216 Euro).

 

Carrier M et al. Screening for Occult Cancer in Unprovoked Venous Thromboembolism. N Engl J Med. 2015 Jun 22. [Epub ahead of print]

 


Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Computertomografie und Krebs

von Menschenrechtler am 18.01.2017 um 21:40 Uhr

Die realen und noch zu erwartenden Gesundheitsschäden der Reaktorkatastrophen ….. werden …. bis heute negiert oder verharmlost, ebenso wie die Untersuchungen über Schäden durch diagnostisches Röntgen....“ (von https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/atomkraft_strahlenschutzgesetz_stellungnahme.pdf).
Ärzte und Radiologen wollen in der Regel das Röntgen verharmlosen und aufschwatzen. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz sowie die §§ 630d Abs. 1 S. 1 BGB, § 630e Abs. 1 BGB, §§ 7, 8, 11 der MBO-Ä sowie die Röntgenverordnung, insbesondere § 23 Abs. 1, § 28c Abs. 1, 2, 3, und § 28d Abs. 3 und Abs. 4 Satz Satz 1 RöV scheinen wie der gesamte Rechtsstaat, in dem Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen systemkonform sind (vgl. z.B. http://de.wikimannia.org/Frank_Fahsel und https://www.youtube.com/watch?v=iramjpMI5TQ&feature=youtu.be) nur auf dem Papier zu stehen. Gesetze und Rechts-Infos wie z.B. http://www.radiologie-recht.de/Dateien/Archiv/2016/Radiologie.und.Recht.2016.02.pdf werden demnach überall von Herrschenden ignoriert. Der Bürger wird angeschmiert, abserviert, krank gemacht, sogar Krebs und Tod werden zugemutet.
Die Aufklärungspflicht soll den Patienten davor schützen, dass sich der Arzt ein ihm nicht zustehendes Bevormundungsrecht anmaßt. Solchem Verständnis entspricht, auch die Heilzwecken dienende ärztliche Behandlung haftungsrechtlich– wie aus unerlaubter Handlung – zu sanktionieren, wenn es an einer wirksamen Zustimmung des Patienten fehlt (Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, C. Haftung aus Aufklärungsfehler, Rn. 2, beck-online und RGSt 25, 375, 380; BGHSt 11, 111). Die Patienten nehmen Körperverletzung hin, weil sie nicht aufgeklärt werden.
Einer veröffentlichten Studie aus Oxford zufolge sind in Deutschland etwa 1,5 Prozent der krebsbedingten Todesfälle auf Röntgen zurückzuführen, vgl. http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=26364, laut einer US-Studie bekommt nach der Computertomografie jeder 80. Krebs, vgl. http://www.bild.de/ratgeber/gesundheit/krebs-ausloesen-computertomographie-strahlen-schlimmer-als-vermutet-studie-10828536.bild.html. Die CT ist so gefährlich wie eine Atombombe- http://www.focus.de/gesundheit/news/krebsrisiko_aid_86200.html.
Die Auswirkungen von Röntgenstrahlen sind mit einer Infizierung mit dem HIV-Virus vergleichbar (vgl. Fall: Körperverletzung durch Röntgenstrahlen- http://m.opinioiuris.de/entscheidung/1455). Hinzu kommt, dass die Untersuchungen über Schäden durch diagnostisches Röntgen verharmlost werden (s. oben). Auch andere kritische Forschungsergebnisse (siehe z.B. http://www.toxcenter.org/artikel/Autoimmunfax.php) werden ignoriert, denn Zahnfüllungen mit Quecksilber (Amalgam) sind weiter die Regelversorgung und Kobaltkronen auch. Sogar Allergiker haben das hinzunehmen. In Russland (UdSSR) ist Amalgam angeblich seit 1975 verboten.
Vielleicht könnte die Zulassung von Volksabstimmungen gegen Machtmissbrauch helfen. Politikern scheint alles egal zu sein.

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