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ABDA-Pressekonferenz zum Apothekertag
Medikationsliste geht nur mit Apotheker
Das E-Health-Gesetz muss nachgebessert werden: Der Patient muss ein Wahlrecht haben, seine Medikationsliste auch vom Apotheker erstellen zu lassen, nicht nur vom Arzt. Diese Kritik stellte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in den Mittelpunkt ihrer Auftakt-Pressekonferenz zum diesjährigen Apothekertag. Der vorliegende Entwurf des E-Health-Gesetzes bindet den Apotheker nämlich nicht in die Erstellung der Medikationsliste mit ein.
Polymedikation, also die Einnahme mehrerer Arzneimittel, sei für viele Patienten unvermeidbar, erläuterte die ABDA. Jeder vierte Patient sei davon betroffen. Polymedikation berge aber Risiken: Mehrere hunderttausend Krankenhauseinweisungen und hohe Zusatzkosten aufgrund vermeidbarer Medikationsfehler seien die Folgen. Die Risiken könnten reduziert werden, wenn die Gesamtmedikation des Patienten konsequent erfasst, pharmazeutisch analysiert und einen Medikationsplan überführt würde, der mit dem Arzt abgestimmt ist.
Der Gesetzgeber habe dies erkannt und räume dem Patienten mit Polymedikation einen Rechtsanspruch auf eine Medikationsliste ein. Allerdings, so ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, sehe das E-Health-Gesetz vor, den Apotheker nicht in die Erstellung der Medikationsliste einzubinden, „obwohl jedes einzelne Medikament in Deutschland über ihren Tisch geht“. Schmidt: „Das ist ein Unding“. Nach Auffassung der ABDA sollte jeder Patient mit Polymedikation selbst entscheiden dürfen, ob sein Arzt oder sein Apotheker einen individuellen Medikationsplan für ihn initiieren soll. Die Patienten bewerten eine Medikationsliste im Übrigen überwiegend positiv, so eine Umfrage.
An Beispielen machte die ABDA deutlich, dass eine Medikationsliste ohne Beteiligung der Apotheker wenig sinnvoll sei, da knapp 30 Prozent der Patienten auch rezeptfreie Medikamente einnehmen. Und: Neun von zehn Medikationslisten, die alleine vom Arzt erstellt werden, entsprechen nicht der tatsächlichen Medikation. Vor diesem Hintergrund fordert die ABDA eine Nachbesserung des E-Health-Gesetzes: Der Patient solle ein Wahlrecht haben, die Medikationsliste auch durch Apotheker erstellen zu lassen. Die Liste, die bald in eine digitale Form überführt werden sollte, müsse außerdem, so die ABDA-Forderung weiter, um eine Medikationsanalyse zum Medikationsplan ergänzt werden. Nicht zuletzt fordert die ABDA, eine einheitliche Vergütungsbasis für die Erstellung der Liste zu schaffen.
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