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Transparenz der ABDA-ArbeiT
Keine Datenbank der DAT-Anträge
Auch weiterhin wird es keine im Internet verfügbare Übersicht über den Bearbeitungsstand von Anträgen geben, die der Deutsche Apothekertag zur weiteren Bearbeitung an einen Ausschuss verwiesen hat. Das haben die Delegierten zum Abschluss des diesjährigen Apothekertags am 3. Oktober denkbar knapp entschieden. Während die ABDA-Spitze sehr grundsätzliche Bedenken gegen diesen Vorschlag äußerte, betonten die Antragsteller, dass es sich nicht um einen Ausdruck des Misstrauens handle, sondern um einen praktischen Vorschlag, die Transparenz der ABDA-Arbeit zu verbessern.
Der Apothekertag behandle jedes Jahr sehr viele Anträge, begründete der
Vorsitzende des antragstellenden Hessischen Apothekerverbands (HAV) Dr. Detlef Weidemann
seinen Vorschlag, er wisse schon jetzt nicht mehr, wie viele davon zur
weiteren Bearbeitung in einen Ausschuss verwiesen wurden – geschweige
denn, welche das gewesen seien. Eine Übersicht, die diese Anträge
aufführt und Auskunft darüber gibt, wo die Anträge jeweils „gerade
stecken“, ermögliche einen einfachen Überblick. Ihr würde eine Tabelle
genügen, welches Gremium bzw. welche Personen für die weitere
Bearbeitung des Antrags zuständig seien, ergänzte die Berliner
Delegierte Dr. Kerstin Kemmritz. Vor allem bei Anträgen, die nicht über
eine Mitgliedsorganisation, sondern von einzelnen Delegierten
eingebracht werden, sei es mitunter schwierig, diese Informationen zu
erhalten.
Die Arbeit der ABDA sei heute bereits transparent, hielten etliche Delegierte dagegen, die aber alle in ABDA-Gremien mitarbeiten. So sagte die hessische Kammerpräsidentin Ursula Funke, sie könne nach neun Monaten Mitgliedschaft im ABDA-Gesamtvorstand sagen, dass die Arbeit transparent sei. Der Berliner Verbandsvorsitzende und stellvertretende DAV-Vorsitzende Dr. Rainer Bienfait äußerte sich ähnlich – und bat die Delegierten, die ABDA nicht mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten.
Was bedeutet „in den Ausschuss verweisen“?
Der ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz erläuterte den
Delegierten, was mit einem Antrag passiert, der „in den Ausschuss
verwiesen“ wird: Zuerst einmal würden nach dem Apothekertag alle Anträge
in der Fachpresse dokumentiert. Bei der nächsten Sitzung des
geschäftsführenden ABDA-Vorstands wird entschieden, welches Gremium die
Anträge, die in einen Ausschuss verwiesen wurden, bearbeiten soll. Diese
Entscheidung wird der ABDA-Mitgliederversammlung zum Jahresende
mitgeteilt. Anschließend beraten die Gremien die ihnen zugewiesenen
Anträge und berichten der ABDA-Mitgliederversammlung im Juni über das
Ergebnis. Diese beschließt dann, was mit diesen Anträgen bzw. ihren
Ergebnissen passiert. „Ich sehe hier keine Black Box“, kommentierte
Schmitz dieses Verfahren.
Schmidt: Informationsmonopol bei den MOs
Mit ganz grundsätzlichen Argumenten wandte sich ABDA-Präsident Friedemann Schmidt gegen den Antrag: Die Information der Delegierten sei Aufgabe der sie entsendenden Mitgliedsorganisationen. Die hessische Forderung stelle den heutigen Ablauf auf den Kopf. Die ABDA arbeite für die Mitgliedsorganisationen (MOs), die MOs wiederum arbeiteten für ihre Mitglieder. Deshalb sei es richtig, dass das Informationsmonopol bei den MOs liege.
Der Hamburger Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen entgegnete, dass er diese „Überhöhung“ des Vorschlags nicht verstehe. Eigentlich sollte diese Übersicht nicht wie vorgeschagen nur für die Delegierten sichtbar sein, sondern für alle Kollegen. Dem stimmte auch die niedersächsische Kammerpräsidentin Magdalene Linz zu: „Womit haben wir denn ein Problem? Das ist die Hauptversammlung aller deutscher Apotheker!“
Nachdem zwischenzeitlich noch der Geschäftsordnungsantrag abgelehnt worden war, ausgerechnet diesen Antrag in den Ausschuss zu verweisen, lieferte die Abstimmung am Ende ein denkbar knappes Ergebnis: Mit einer Mehrheit von zwei Stimmen wurde der Antrag abgelehnt.
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