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Arzneimittel-Lieferengpässe
Nichtlieferfähigkeit: Ein Problem für den Ausschuss
Hans Rudolf Diefenbach, Delegierter der Apothekerkammer Hessen, hat in den vergangen Jahren viel Energie darauf verwendet, Lieferengpässen nachzuspüren und sie zu dokumentieren. Auch dieses Jahr hat seine Kammer einen Antrag mit zum Deutschen Apothekertag gebracht: Der Gesetzgeber solle die Arzneimittelhersteller verpflichten, die Nichtlieferfähigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitten innerhalb einer Woche nach ihrem Auftreten dem BfArM mitzuteilen. Dieses habe die Informationen sodann innerhalb einer weiteren Woche zu veröffentlichen. Der Antrag wurde in den Ausschuss verwiesen.
Diefenbach hatte in den Monaten vor dem Apothekertag erneut bundesweit Engpässe in den Apotheken abgefragt. Sein Resümee: Die Defekte schwanken über die Monate, gegenwärtig werden es wieder mehr. Rund 50 Produkte fehlten derzeit, jede Apotheke habe im Moment Probleme mit ein oder zwei Impfstoffen. „Das können wir nicht hinnehmen“, so Diefenbach. Die Industrie erkläre immer wieder, sie sei durchaus lieferfähig. Das Problem: Irgendwo mögen noch 50 Packungen liegen, doch eigentlich wären 5000 nötig. Auch der Großhandel lasse die Apotheken im Regen stehen, so Diefenbach. Die Folge: Die Compliance der Patienten leide. Besonders problematisch wird es, wenn die nicht lieferbaren Arzneimittel solche der Substitutionsausschlussliste sind – denn hier sind den Apotheken die Hände gebunden. Eine Liste, wie sie die Kammer nun vorschlägt, gebe es bereits in den USA, so Diefenbach. Und hier soll dieser Weg seit ein paar Jahren gut funktionieren.
Bienfait fürchtet neuen Retax-Grund
Der Vorsitzende des Berliner Apotheker Vereins Rainer Bienfait trat dem Antrag der Hessen entgegen: Er könne sich nicht vorstellen, dass eine solche Liste das Problem beheben könne – so sie überhaupt sinnvoll gestaltet werden könne. Schließlich erklärten Industrie und Großhandel immer wieder, dass noch Packungen im Umlauf seien. Die heutigen Möglichkeiten reichten aus, so Bienfait: Sei ein Präparat nicht lieferfähig, drucke die Apotheke die entsprechende PZN auf das Rezept und die Sache sei erledigt. Gäbe es hingegen eine Liste, wie die im hessischen Antrag geforderte, stehe zu befürchten, dass die Retax-Steller der Kassen diese den Apotheken „unter die Nase“ halten und erklären werden, als nicht lieferfähig erklärte Arzneimittel seien demnach sehr wohl zu haben gewesen.
Die hessische Kammerpräsidentin Ursula Funke zeigte sich gegenüber diesen Argumenten verständig. Sie beantragte, den eigenen Antrag in den Ausschuss zu verweisen. Trotz einer Gegenrede, die eine weitere Diskussion wünschte, beschloss die Hauptversammlung eine solche Überweisung.
Adhoc-Antrag zur Sustitutionsausschlussliste
Die Apothekerkammer und der Apothekerverband Sachsen stellte daraufhin einen Adhoc-Antrag, um wenigstens dem Problem der Lieferengpässe in Verbindung mit der Substitutionsausschlussliste entgegenzutreten. Der Gesetzgeber solle aufgefordert werden, diese Liste dahingehend zu ändern, dass Apotheken bei pharmazeutischen Bedenken doch austauschen dürfen, der Austausch zwischen Import und Original ausdrücklich möglich ist, bei einer Wirkstoffverordnung der Apotheker die Wahl treffen kann – und bei Lieferunfähigkeit der Austausch möglich ist. Denn, so der Antragsteller, der Gesetzgeber sei mit der jetzigen Liste klar „über das Ziel hinausgeschossen“.
Der DAV-Vorsitzende Fritz Becker erklärte, zwar Verständnis für den Adhoc-Antrag zu haben. Doch erinnerte: „Wir hatten das alles!“. Apotheker hatten das Instrument der pharmazeutischen Bedenken, sie konnten bei Nichtlieferbarkeit auch bei den Arzneimitteln, die nun auf der Substitutionsausschlussliste stehen, austauschen. Vor den jetzigen Problemen habe der DAV immer wieder gewarnt. Doch es kam, wie es kam: Letztlich erstellte der Gemeinsame Bundesausschuss die Liste, wie sie nun besteht: „Jetzt haben wir den Salat“, so Becker.
Letztlich versandete auch dieser Adhoc-Antrag: Die Hauptversammlung lehnte ihn knapp mit 169 zu 140 Stimmen.
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