Die ABDA und der G-BA

Hecken lehnt pharmazeutischen Beirat ab

Berlin - 23.10.2015, 10:15 Uhr

JJorsef Hecken schätzt pharmazeutischen Sachverstand, aber... (Foto: G-BA)

JJorsef Hecken schätzt pharmazeutischen Sachverstand, aber... (Foto: G-BA)


Josef Hecken, Chef des Gemeinsamen Bundesausschusses, würde in seinem Gremium gerne enger mit Apothekern zusammenarbeiten. Von einem pharmazeutischen Beirat beim G-BA, wie er beim Deutschen Apothekertag diskutiert wurde, hält er jedoch nichts.

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Josef Hecken, befürwortet eine enge Zusammenarbeit mit den Apothekern. Das erklärte er am 21. Oktober bei der Düsseldorfer Veranstaltung „Düsseldorf IN – Ärzte im Gespräch“ vor 650 Medizinern und Pharmazeuten. Auf die Frage, ob zukünftig auch Apotheker im Gremium vertreten sein sollten, sagte Hecken laut einem Bericht der „Rheinischen Post“, dass „das zwar eine Entscheidung des Gesetzgebers sei, er persönlich aber eine Zusammenarbeit, auch unter dem Aspekt der Arzneimittelsicherheit, befürworte“.  

Große Bedeutung von ABDA-Stellungnahmen

Gegenüber DAZ.online bestätigte Hecken diese Aussagen und fügte hinzu, dass es bereits heute in wichtigen Bereichen eine enge Zusammenarbeit der Apotheker mit dem G-BA gebe. Hecken zu DAZ.online: „So kommt zum Beispiel ihren Stellungnahmen bei der Bearbeitung der Substitutionsausschlussliste große Bedeutung zu. Pharmakologischer Sachverstand ist zudem auch im Bereich der Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit von großer Bedeutung, deshalb wird im Rahmen des Innovationsfonds sicher über die Möglichkeit von Projekten unter Einbindung von Apothekern zu diskutieren sein. Die Apotheker haben selbstverständlich Stellungnahmerechte. Weitere Entscheidungen über Erweiterungen oder gar eine Institutionalisierung der Zusammenarbeit liegt allein in der Hand des Gesetzgebers.“ Nicht äußern wollte sich Hecken zur Haltung der ABDA, die aus Kostengründen keine Vollmitgliedschaft im G-BA anstrebt: „Das ist Entscheidung der ABDA.

Beim letzten Deutschen Apothekertag in Düsseldorf wurde in der Hauptversammlung ausführlich über die Möglichkeiten der ABDA zur Stellungnahme in G-BA Verfahren diskutiert. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt räumte dabei ein, dass die ABDA aus Kapazitätsgründen nicht zu allen G-BA-Themen Stellungnahmen abgeben könne. Dazu äußerte sich Hecken gegenüber DAZ.online wie folgt: Es sei das Recht eines jeden Stellungnehmers seine Position dann einzubringen, wenn er dieses für notwendig halte. Dies sei in der Regel dann der Fall, wenn die zur Stellungnahme stehenden Regelungen nicht den Auffassungen des Stellungnehmers entsprächen. „Da bei der Vorbereitung von Positionen im G-BA regelhaft erfahrene Pharmazeuten mit der Bearbeitung betraut sind, gehe ich davon aus, dass dann, wenn keine Stellungnahme abgeben wurde, dieses auch nicht erforderlich war“, so Hecken. Bei den Beratungen zur Substitutionsausschlussliste hätten sich die Apotheker sehr intensiv eingebracht. Hecken: „Es bestehe auch ein enger Kontakt zwischen der Geschäftsstelle des G-BA und der Bundesapothekerkammer und der ABDA.“

Pharmazeutischer Beirat nicht geboten

Den von der Apothekerkammer Nordrhein mit einem DAT-Antrag in die Diskussion eingebrachten pharmazeutischen Beirat beim G-BA hält Hecken allerdings „für nicht geboten“. Zum einen würden die pharmakologischen Fragestellungen in den einzelnen Arzneimittelbewertungsverfahren jeweils sehr intensiv erörtert. Zum anderen bestehe die Möglichkeit, in diesen Verfahren Stellungnahmen abzugeben, um besondere pharmazeutische Problemstellungen einzubringen. Die DAT-Hauptversammlung hat diesen Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss verwiesen.


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