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- Steht das Rx-Boni-Verbot ...
Der Europäische Gerichtshof soll entscheiden, ob das deutsche Rx-Boni-Verbot für EU-ausländische Versandapotheken europarechtlich zulässig ist. In den Stellungnahmen zum Verfahren gehen die Meinungen auseinander. Was erwarten Sie von dem Urteilsspruch aus Luxemburg?
Nachdem der langjährige Streit um Rx-Boni EU-ausländischer Versandapotheken mit der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes beendet schien, sind die Rabatte von DocMorris & Co. jetzt wieder ein höchst brisantes Thema. Die höchsten deutschen Richter hatten im August 2012 keine Bedenken, dass es europarechtskonform ist, wenn sich auch Apotheken anderer EU-Mitgliedstaaten, die Arzneimittel nach Deutschland versenden, an die Arzneimittelpreisverordnung halten müssen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf zweifelte jedoch und hat in einem Rechtsstreit zwischen der Wettbewerbszentrale und der Deutschen Parkinson Vereinigung im März den Europäischen Gerichtshof angerufen. Hier ging es um Rabatte, die DocMorris den Mitgliedern der Selbsthilfeorganisation gewährt hat. Nun soll der Europäische Gerichtshof entscheiden: Ist das für EU-ausländische Apotheken geltende deutsche Rabattverbot auf verschreibungspflichtige Arzneimittel ein Verstoß gegen den freien Warenverkehr, eine der Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes? Und wenn ja – ist es möglicherweise aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt?
Regierung verteidigt Boni-Verbot – Kommission hält dagegen
Die Bundesregierung steht zu ihrem Rx-Boni-Verbot für ausländische Versandapotheken, das sie noch vor der Entscheidung des Gemeinsamen Senats beschlossen hatte. In ihrer Stellungnahme zum EuGH-Verfahren macht sie deutlich: Sie sieht darin keine Behinderung des Wettbewerbs – schließlich gilt es für alle Apotheken im In- und Ausland gleichermaßen. Vielmehr sorge die Preisbindung für alle dafür, dass es keinen ruinösen Preiswettbewerb gebe und die flächendeckende Abdeckung mit Präsenzapotheken in Deutschland erhalten bleibe. Die schwedische Regierung zeigt in ihrer Stellungnahme ebenfalls Verständnis für die deutsche Regelung und hält sie für zulässig.
Ganz anders die Kommission, die von Abschottung des deutschen Marktes spricht und von den Schwierigkeiten, die EU-ausländische Apotheken haben, auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen.
Was meinen Sie: Wie wird der Europäische Gerichtshof auf die Argrumente reagieren, wie wird seine Entscheidung ausfallen?
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