Lieferengpässe

Einzelimporte können helfen

Berlin - 29.10.2015, 08:58 Uhr

Problematisch: Polio-Impfstoffe sind derzeit rar (Foto: kuarmungadd / Fotolia)

Problematisch: Polio-Impfstoffe sind derzeit rar (Foto: kuarmungadd / Fotolia)


Immer wieder sind bestimmte Arzneimittel und Impfstoffe nicht lieferbar. Die Behörden informieren zwar mittlerweile über Engpässe, doch das hilft in der Apotheke nur bedingt. Manchmal gibt es aber Alternativen.

Verordnen Ärzte Arzneimittel oder Impfstoffe, die auf dem üblichen Weg nicht lieferbar sind, ist die Apotheke gefordert: Handelt es sich um ein Arzneimittel, für das es wirkstoffgleiche Ausweichpräparate gibt, ist die Sache in der Regel unproblematisch. Sowohl das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als auch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) informieren auf ihren Lieferengpass-Übersichten über etwaige Alternativen. Das PEI hält auch weitergehende Handlungsempfehlungen bereit, wenn ein konkreter Impfstoff nicht zu haben ist.

Apotheker müssen im Fall verfügbarer Alternativen aufpassen, wenn Rabattverträge für das nicht lieferbare Präparat bestehen. Dann muss die Nichtlieferbarkeit deutlich auf der Verordnung vermerkt werden – sonst droht Retaxgefahr.

Doch es gibt auch Fälle, in denen es kein Ausweichprodukt gibt – auch nach umfangreicher Recherche durch die Apotheke. Dann kann man an einen Einzelimport denken (§ 73 Abs. 3 AMG).

Importe für die Flüchtlingsversorgung

Es gebe derzeit häufiger Anfragen von Apotheken, die Flüchtlingsheime versorgen und die Impfstoffe suchen, berichtet Sabine Paukert, Vorsitzende des Verbands der Einzelimporteure Internationaler Arzneimittel (VEIA). Momentan gibt es Lieferprobleme beim Typhus-Mono-Impfstoff. Oder auch bei Impfstoffen mit Polio-Komponente. Für die Einzelimporteure sind diese Anfragen derzeit kein Problem. Den Typhus-Impfstoff beziehen sie etwa aus Italien (Schluckimpfung) oder den USA. Die Kostenübernahme ist in solchen Fällen – wie aber generell bei Einzelimporten – allerdings vorher zu klären.

Neue Relevanz hat zudem mit den Flüchtlingen der Einzelimport von Stromectol (Wirkstoff: Ivermectin) erlangt – ein oral anzuwendendes Arzneimittel gegen Krätze, das hierzulande nicht zugelassen ist. Für dieses hat das Bundesgesundheitsministerium Anfang September eine Ausnahmegenehmigung für den Import erteilt, nachdem in Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen Infektionen durch die Krätzmilbe ausgebrochen waren. Dieses holen die Einzelimporteuer aus Frankreich.

Ein Dauerbrenner für die Einzelimporteure sind L-Thyroxin Tropfen aus Frankreich. Gefragt ist auch ein Langzeit-Antipsychotikum: Imap Ampullen aus Holland (Wirkstoff: Fluspirilen)

Wichtig bei Einzelimporten ist: Es muss immer um eine Lösung für einen Einzelfall gehen. Apotheken dürfen sich nicht mit Importen bevorraten. Daher sind Einzelimporte sicher auch kein Heilmittel in der generellen Engpassproblematik.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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