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Urteilsgründe zur Skonti-Klage
Skonto ist kein Rabatt
Bei einem Skonto, der für eine vorfristige Zahlung eingeräumt wird, handelt es sich nicht um einen Rabatt, sagt das Landgericht Aschaffenburg im Skonti-Streit. Die Wettbewerbszentrale hatte gegen das Konditionenmodell des Pharmagroßhändlers AEP geklagt – und verloren. Sie will nun in die nächste Instanz gehen.
Berlin – Erstellt am 29.10.2015, 16:36 Uhr

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Skonto ist kein Rabatt
Bei einem Skonto, der für eine vorfristige Zahlung eingeräumt wird, handelt es sich nicht um einen Rabatt, sagt das Landgericht Aschaffenburg im Skonti-Streit. Die Wettbewerbszentrale hatte gegen das Konditionenmodell des Pharmagroßhändlers AEP geklagt – und verloren. Sie will nun in die nächste Instanz gehen.
Skonto ist kein Rabatt
Bei einem Skonto, der für eine vorfristige Zahlung eingeräumt wird, handelt es sich nicht um einen Rabatt, sagt das Landgericht Aschaffenburg im Skonti-Streit. Die Wettbewerbszentrale hatte gegen das Konditionenmodell des Pharmagroßhändlers AEP geklagt – und verloren. Sie will nun in die nächste Instanz gehen.
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