Urteilsgründe zur Skonti-Klage

Skonto ist kein Rabatt

Bei einem Skonto, der für eine vorfristige Zahlung eingeräumt wird, handelt es sich nicht um einen Rabatt, sagt das Landgericht Aschaffenburg im Skonti-Streit. Die Wettbewerbszentrale hatte gegen das Konditionenmodell des Pharmagroßhändlers AEP geklagt – und verloren. Sie will nun in die nächste Instanz gehen.