MEDIKATIONSPLAN

Apotheker auf Assistentenrolle festgeschrieben

Berlin - 01.12.2015, 16:40 Uhr

Die Blaupause liegt vor: Apotheker erhalten beim Medikationsplan die Assistentenrolle. (Foto: AKdÄ)

Die Blaupause liegt vor: Apotheker erhalten beim Medikationsplan die Assistentenrolle. (Foto: AKdÄ)


Jetzt ist es amtlich: Die Apotheker stecken beim Medikationsplan in der Assistentenrolle fest. Sowohl beim schriftlichen als auch beim späteren elektronischen Medikationsplan erhalten die Ärzte die Führungsrolle. Und Geld gibt es für die Mithilfe der Apotheker auch nicht.

In den jetzt vorliegenden Änderungsanträgen zum E-Health-Gesetz bleibt es bei der Trennlinie zwischen Ärzten und Apotheker. Apotheker dürfen den Medikationsplan nicht selbst erstellen, sondern nur aktualisieren und ergänzen:

„Aktualisierungen des Medikationsplans können, soweit Veranlassung dazu besteht, auch von anderen Leistungserbringern vorgenommen werden. Mit dem neuen Satz 2 werden die Apotheken verpflichtet, bei Abgabe eines Arzneimittels eine entsprechende Aktualisierung vorzunehmen, sofern der Versicherte dies wünscht. Der Apotheke liegt im Zusammenhang mit der Abgabe des Arzneimittels die insoweit erforderliche Information über die Änderung der Medikation vor“, lautet die Formulierung im 2. Änderungsantrag für die nahende Sitzung des Gesundheitsausschusses am Mittwochmorgen.

Dies gilt übrigens nicht nur für den schriftlichen Medikationsplan, der ab dem 1. Januar 2019 in elektronischer Form weitergeführt und für die Aktualisierungen genutzt werden soll. Ärzte und Apotheken sind zur Aktualisierung des E-Medikationsplans dann verpflichtet, wenn der Versicherte in die Nutzung der Anwendung einwilligt und ihnen den Zugriff auf die Daten erlaubt:

„Die von Ärzten oder Apotheken vorgenommenen Aktualisierungen sind auf Wunsch des Versicherten mittels der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern“, so der Änderungsantrag im Wortlaut. Der elektronische Medikationsplan muss auch zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit geeignet sein. 

Honorar: gestrichen

Nur die Ärzte erhalten für die Erstellung des Medikationsplanes ein Honorar. In einer früheren Variante des Änderungsantrages war den Apothekern eine Beteiligung an der Honorierung in Aussicht gestellt worden. Diese Passage wurde gestrichen. 


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