E-Health-Gesetz gebilligt

Grünes Licht für Medikationsplan

Berlin - 04.12.2015, 10:17 Uhr

Foto: Marc-Steffen Unger)Der Bundestag hat das E-Health-Gesetz verabschiedet. (Foto: T. Trutschel)

Foto: Marc-Steffen Unger)Der Bundestag hat das E-Health-Gesetz verabschiedet. (Foto: T. Trutschel)


Der Bundestag hat am Donnerstagabend wie erwartet das E-Health-Gesetz verabschiedet. Ab Herbst 2016 erhalten alle Patienten, die regelmäßig drei und mehr Arzneimittel einnehmen, damit den Anspruch auf den zunächst schriftlichen Medikationsplan.

Mit dem am 3. Dezember vom Bundestag verabschiedeten E-Health-Gesetz will die Große Koalition die digitale Speicherung und Nutzung von Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vorantreiben. Zudem enthält das Gesetz die Rechtsgrundlage für den Medikationsplan, auf den Patienten ab 1. Oktober 2016 einen Anspruch haben, wenn sie mindestens drei Arzneimittel einnehmen. 

Zum Ärger der Apotheker hat die Regierungskoalition die Verantwortung für den Medikationsplan in die Hände der Ärzte gelegt. Apotheker können den Medikationsplan nur auf ausdrücklichen Wunsch der Patienten aktualisieren. Ein Honorar gibt es dafür nicht.

Fristen und Sanktionen

Um die digitale Nutzung und den Austausch von Gesundheitsdaten zu fördern, sieht das Gesetz ein Bündel von Fristen, Anreizen und Sanktionen vor. So erhalten Ärzte und Krankenhäuser eine Vergütung, wenn sie elektronische Notfall-Datensätze oder Entlassungsbriefe erstellen.

Ob die gesetzten Fristen bei der Einführung eingehalten werden können, ist allerdings offen. Seit dem Sommer gibt es Zweifel, ob die Industrie rechtzeitig die dafür notwendigen Geräte bereitstellen kann. Die Betreibergesellschaft Gematik prüft derzeit die Voraussetzungen. Nach Medienberichten droht eine Verzögerung von Mitte 2016 auf Frühjahr 2017.

Bei Verzögerungen drohen finanzielle Kürzungen bei der Betreibergesellschaft Gematik, in der Krankenkassen, Ärzte, Kliniken und Apotheker zusammengeschlossen sind. Der GKV-Spitzenverband warnte deshalb schon davor, die Kassen für die Lieferprobleme der Industrie zu bestrafen. Verbandschefin Doris Pfeiffer betonte: „Am Ende der Sanktionskette würden die Versicherten und die Beitragszahler anstelle der Industrie büßen.“

Opposition zweifelt an ausreichendem Datenschutz

Auch im Bundestag gab es Kritik an Gröhes Gesetzentwurf. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Maria Klein-Schmeink, lobte zwar die Vernetzung und den daraus folgenden Nutzen für die Patienten - die Regelungen zum Datenschutz seien allerdings nicht ausreichend. Auch Kathrin Vogler von der Linken bezeichnete es als fraglich, ob eine derartige „Mega-Datensammlung“ ausreichend gesichert werden könne.


dpa / DAZ.online
redaktion@daz.online


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