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Nacht- und Notdienstfonds
Pauschale sinkt leicht auf 261,97 Euro
Mit 261,97 Euro hat der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands die Höhe der Notdienstpauschale für das 3. Quartal 2015 festgelegt. Die Pauschale pro Nachtdienst steigt damit leicht gegenüber dem Vorjahresquartal Juli bis September um 3,31 Euro.
Bei etwa gleicher Menge abgegebener Packungen wie im Vorjahr sorgten die um knapp 30 Prozent planmäßig gesunken Verwaltungskosten des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) für den leichten Anstieg der Ausschüttung. Die entsprechenden Auszahlungsbescheide werden zum Wochenwechsel den Apotheken zugestellt. Die Auszahlung des pauschalen Zuschusses erfolgt somit zeitgerecht zum Monatsende Dezember 2015. Bei der Berechnung der Notdienstpauschale für das 3. Quartal 2015 wurden 104.843 Nacht- und Notdienste von 20.139 Apotheken berücksichtigt.
Im zweiten Quartal betrug die Pauschale noch 266,12 Euro und im ersten Quartal lag sie mit dem bisherigen Rekordwert von 279,15 Euro deutlich darüber. Verantwortlich für die Schwankungen sind einerseits der turnusmäßige niedrigere Absatz von Rx-Arzneien im zweiten Quartal eines Jahres. Außerdem gab es von April bis Juni einen Notdiensttag mehr. Der Rekordwert zu Jahresbeginn erklärt sich ebenso mit statistischen Effekten aufgrund eines „verkürzten“ Quartals (90 statt 92 Notdiensttage).
In seinem ersten vollen Jahr 2014 hat der Nacht- und Notdienstfonds des DAV 114,3 Millionen Euro eingenommen und davon 112,1 Millionen Euro in Form von Pauschalen an die Apotheken ausgeschüttet. Die durchschnittliche Pauschale betrug im vergangenen Jahr 265,94 Euro bei 421.672 geleisteten Notdiensten. Jeden Tag leisteten im Schnitt 1155 Apotheken Notdienst.
Mit 114 Millionen Euro Einnahmen wurde das von der Politik zugesagte Finanzvolumen in Höhe von 120 Millionen Euro für das Jahr 2014 um knapp sechs Millionen Euro verfehlt.
1 Kommentar
quot licet jovi...
von Gerrit Linnemann am 15.12.2015 um 16:49 Uhr
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