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EU-Tabakrichtlinie wird umgesetzt
Zigaretten künftig mit Schockbildern
Die Lust am Rauchen soll vergehen: Ab Mai nächsten Jahres sollen dafür große Gruselfotos auf den Verpackungen sorgen. Die entsprechenden Vorgaben der EU setzt die Große Koalition jetzt um.
Raucher müssen sich ab kommendem Frühjahr auf Schockfotos und größere Warnhinweise auf Zigarettenschachteln einstellen. Von Mai 2016 an sollen zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabak-Verpackungen für kombinierte Warnbilder und aufklärende Texte reserviert sein – weit mehr als bisher schon. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen.
Zigaretten: Trotz aller Gefahren legal
Der Entwurf von Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) setzt die europäische Tabakprodukt-Richtlinie um und geht nun in die parlamentarischen Beratungen. Die Frist für die Umsetzung der EU-Vorgaben endet am 20. Mai 2016. Schmidt sprach nach dem Kabinettsbeschluss im Bundestag von einem „ausgewogenen Regelungswerk“. Im Zentrum stehe ein besserer gesundheitlicher Verbraucherschutz. Zigaretten seien aber weiter ein legales Produkt – deshalb werde es kein Produktionsverbot geben.
Ziel der EU-Richtlinie ist, insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten abzuhalten. So sollen Bilder von krebsbefallenen Lungen, faulenden Raucherbeinen oder geschwärzten Zahnstümpfen und abschreckende Warnungen die Lust am Glimmstängel dämpfen. 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packung sollen diese verpflichtenden Text-Bild-Warnhinweise einnehmen. Erzeugnisse, die nach den alten Regelungen bis Mai 2016 hergestellt werden, können allerdings noch ein Jahr lang weiter abverkauft werden.
Keine verführerischen Aromen
Weiterhin müssen Aromen, die den Tabakgeschmack überdecken, vom Markt verschwinden. Für Menthol-Zigaretten gilt eine Übergangsfrist. Kleine Verpackungsgrößen sind für bestimmte Tabakwaren verboten, auch „irreführende Elemente auf Verpackungen“. Um Fälschungen vorzubeugen, müssen Verpackungen zudem künftig ein individuelles Erkennungs- und ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen. Für neue Tabakerzeugnisse wird ein Zulassungsverfahren eingeführt.
Für Nicotin-haltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter werden außerdem Anforderungen an die Produktsicherheit gestellt. Auch hinsichtlich der Werbebeschränkungen sollen sie den Tabakerzeugnissen gleichgestellt werden.
Deutschland hinkt in Europa hinterher
Ein großer Teil der in Europa hergestellten Zigaretten kommt aus deutschen Werken. Eine Ausweitung des schon bestehenden Werbeverbots wird in einem separaten Gesetz geregelt. Deutschland und Bulgarien sind die einzigen EU-Länder, in denen es noch kein umfassendes Tabakwerbeverbot gibt. Schmidt erklärte die Verzögerung mit der Notwendigkeit einer sehr intensiven Abstimmung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen derartige Verbote.
1 Kommentar
Gruselbilder
von Bernd Jas am 17.12.2015 um 16:43 Uhr
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