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AOK Rheinland/Hamburg
Retax-Offensive kommt 2016, aber nicht auf "Null"
Bislang ist die AOK Rheinland/Hamburg nicht wegen exessiver Retaxen aufgefallen. Doch jetzt kündigt die Krankenkassen gegenüber Apothekern für 2016 eine Retax-Offensive bei Nichtbeachtung von Rabattverträgen an.
Nach DAZ.online-Informationen informiert die
AOK Rheinland/Hamburg Apotheken, dass sie im Jahr 2016 vermehrt die
Nichtbeachtung von Rabattverträgen ahnden werde. Es werde jedoch nicht auf „Null“
retaxiert, sondern nur der der Krankenkasse verloren gegangene Rabatt abgesetzt. Das bedeutet in der Regel eine Kürzung um circa 20 bis 23 Prozent. Bisher sei
über die Nichtbeachtung von Rabattverträgen in vielen Fällen hinweggesehen
worden.
Deshalb empfiehlt das Deutsche ApothekenPortal (DAP) Apotheken, die Rezepte zulasten der AOK
Rheinland/Hamburg beliefern, im neuen Jahr vermehrt darauf achten, die
Nichtabgabe von Rabattarzneimitteln vertragsgemäß zu begründen. Ist ein
Rabattarzneimittel nicht verfügbar, rät das DAP zum Aufdruck der Sonder-PZN
02567024 + Faktor 2, eine handschriftliche Begründung sei dann nicht
erforderlich.
Sonder-PZN und Begründung
Bei pharmazeutischen Bedenken solle der Aufdruck der Sonder-PZN 02567024 + Faktor 6 erfolgen, plus eine stichpunktartige Begründung der Entscheidung, die mit Datum und Unterschrift versehen sein müsse.
Bei einer Akutversorgung empfiehlt das DAP den Aufdruck der
Sonder-PZN 02567024 + Faktor 5 und eine stichpunktartige Begründung der
Entscheidung, wieder abgezeichnet mit Datum und Unterschrift.
Werde die Rabattarznei aus den diesen Gründen nicht abgegeben, stünden
Rahmenvertrag § 4 (4) folgende Alternativen zur Auswahl: das namentlich
verordnete Arzneimittel, eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel oder ein
importiertes Arzneimittel nach § 5 des Rahmenvertrags.
1 Kommentar
Massiver Regressdruck der AOK
von Heiko Barz am 24.12.2015 um 0:44 Uhr
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