AOK Rheinland/Hamburg

Retax-Offensive kommt 2016, aber nicht auf "Null"

Berlin - 23.12.2015, 13:54 Uhr

Apotheker, die Rezepte zulasten der AOK Rheinland/Hamburg beliefern, müssen in 2016 vermehrt darauf achten, die Nichtabgabe von Rabattarzneimitteln vertragsgemäß zu begründen. (Foto: dpa)

Apotheker, die Rezepte zulasten der AOK Rheinland/Hamburg beliefern, müssen in 2016 vermehrt darauf achten, die Nichtabgabe von Rabattarzneimitteln vertragsgemäß zu begründen. (Foto: dpa)


Bislang ist die AOK Rheinland/Hamburg nicht wegen exessiver Retaxen aufgefallen. Doch jetzt kündigt die Krankenkassen gegenüber Apothekern für 2016 eine Retax-Offensive bei Nichtbeachtung von Rabattverträgen an. 

Nach DAZ.online-Informationen informiert die AOK Rheinland/Hamburg Apotheken, dass sie im Jahr 2016 vermehrt die Nichtbeachtung von Rabattverträgen ahnden werde. Es werde jedoch nicht auf „Null“ retaxiert, sondern nur der der Krankenkasse verloren gegangene Rabatt abgesetzt. Das bedeutet in der Regel eine Kürzung um circa 20 bis 23 Prozent. Bisher sei über die Nichtbeachtung von Rabattverträgen in vielen Fällen hinweggesehen worden.

Deshalb empfiehlt das Deutsche ApothekenPortal (DAP) Apotheken, die Rezepte zulasten der AOK Rheinland/Hamburg beliefern, im neuen Jahr vermehrt darauf achten, die Nichtabgabe von Rabattarzneimitteln vertragsgemäß zu begründen. Ist ein Rabattarzneimittel nicht verfügbar, rät das DAP zum Aufdruck der Sonder-PZN 02567024 + Faktor 2, eine handschriftliche Begründung sei dann nicht erforderlich.

Sonder-PZN und Begründung

Bei pharmazeutischen Bedenken solle der Aufdruck der Sonder-PZN 02567024 + Faktor 6 erfolgen, plus eine stichpunktartige Begründung der Entscheidung, die mit Datum und Unterschrift versehen sein müsse.

Bei einer Akutversorgung empfiehlt das DAP den Aufdruck der Sonder-PZN 02567024 + Faktor 5 und eine stichpunktartige Begründung der Entscheidung, wieder abgezeichnet mit Datum und Unterschrift.

Werde die Rabattarznei aus den diesen Gründen nicht abgegeben, stünden Rahmenvertrag § 4 (4) folgende Alternativen zur Auswahl: das namentlich verordnete Arzneimittel, eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel oder ein importiertes Arzneimittel nach § 5 des Rahmenvertrags.


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1 Kommentar

Massiver Regressdruck der AOK

von Heiko Barz am 24.12.2015 um 0:44 Uhr

Endlich lassen die KKassen die Hosen runter.
Bevor der Schlichter auch nur eine Retaxierung bearbeitet hat, schaffen - und ab jetzt darf man das auch sagen- unsere Gegner harte Fakten. Glaube Niemand und habe die Hoffnung, dass unsere Führung dagegen einschreiten wird.
Partner im Gesundheitswesen, das ich nicht lache.
Ich erinnere mich gut der Zeiten, als Kassenvertreter die Apotheken abliefen, mit der Bitte, doch ein gutes Wort zum Kassenbeitritt bei den Arbeitnehmern einzulegen.
Wir brauchen wohl nicht mehr lange zu warten, bis jedes einzeln verschreibare Medikament eine eigenständige Abrechnungsmodalität erfährt. Wenn ich mir die letzten Ausgaben der DAP genau betrachte, dann ist diese Zukunft der Verschreibung nicht so absurd, wie sie erscheinen mag.
Das wird ein Superjahr--das 2016!!

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