Schleswig-Holstein

Versichertenkarte für Asylbewerber

Kiel - 29.12.2015, 15:30 Uhr

Besserer Zugang zum Gesundheitssystem für Asylbewerber: Der Apothekerverband Schleswig-Holstein bietet Ergänzungsvereinbarung an. (Foto: M. Schuppich - Fotolia)

Besserer Zugang zum Gesundheitssystem für Asylbewerber: Der Apothekerverband Schleswig-Holstein bietet Ergänzungsvereinbarung an. (Foto: M. Schuppich - Fotolia)


Die Asylbewerber in Schleswig-Holstein erhalten ab dem Jahreswechsel Krankenversichertenkarten. Der Apothekerverband des Landes bietet den Krankenkassen dazu an, die Verfahren für gesetzlich Versicherte analog anzuwenden.

Zum 1. Januar wird in Schleswig-Holstein die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber eingeführt. Damit sollen die Asylbewerber nach ihrer Registrierung und Verteilung auf die Kommunen einen besseren Zugang zum Gesundheitssystem erhalten. Um die ursprünglich zuständigen Kreise und kreisfreien Städte zu entlasten, hat das Land mit einigen Krankenkassen eine Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gemäß § 264 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1 und 1a Asylbewerberleistungsgesetz geschlossen. Die Krankenkassen sind daraufhin jeweils für die Asylbewerber in einzelnen Kreisen oder Städten zuständig. Dabei gilt folgende Zuordnung:

  • AOK NordWest für die Kreise Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und Steinburg,
  • Novitas BKK für den Kreis Segeberg,
  • Viactiv BKK für den Kreis Ostholstein,
  • IKK Nord für den Kreis Dithmarschen,
  • Techniker Krankenkasse für Flensburg und den Kreis Nordfriesland,
  • Barmer GEK für Neumünster und den Kreis Herzogtum Lauenburg,
  • DAK-Gesundheit für Kiel, Lübeck und die Kreise Pinneberg und Stormarn.

Der Vorsitzende des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, Dr. Peter Froese, erklärte dazu: „Wir begrüßen die Einführung der Karte für Asylbewerber und die kreisweise Beauftragung von Krankenkassen, denn diese verfügen als unsere langjährigen Vertragspartner für die Versorgung von Arznei- und Hilfsmitteln über eine routinierte Verwaltung“. Doch Froese mahnte zugleich, dass Asylbewerber trotz Ausgabe der Karten den Status als „Nicht-Versicherungspflichtige“ behielten.

Die bestehenden Vertragsregeln könnten daher nicht „Eins zu Eins“ auf Asylbewerber übertragen werden, folgerte Froese und präsentierte zugleich eine praxistaugliche Option: „Wir bieten deshalb den Krankenkassen eine Ergänzungsvereinbarung an, in der wir die analoge Umsetzung unserer Arznei- und Hilfsmittellieferverträge regeln. Das schließt die freiwillige Gewährung des Apothekenabschlags, die Umsetzung der kassenexklusiven Rabattverträge und die kostenfreie Einziehung des Herstellerrabatte durch unsere Abrechnungsstellen mit ein“, erklärte Froese in einer Pressemitteilung des Verbandes. Er ergänzte: „Wir gehen deshalb davon aus, dass die Kassen unser Angebot nicht ausschlagen werden.“ 

Dahinter dürften entsprechende Überlegungen wie bei der Beauftragung der Krankenkassen durch das Land stehen. Denn auch bei den Apotheken und anderen Leistungserbringern sollen die Asylbewerber soweit wie möglich in gewohnte Versorgungswege einbezogen werden, um bewährte Leistungen bieten zu können und teure bürokratische Ausnahmen zu vermeiden. 


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Belastung der gesetzlichen Krankenkassen

von Eberhardinger Gerhard am 31.12.2015 um 13:26 Uhr

Wieder einmal muss die Solidargemeinschaft politische Angelegenheiten regeln, einerseits werde die Arbeitgeber aus der paritätischen Finanzierung der Krankenkassen entlassen andererseits werden gesetzlichen Krankenkassen jetzt mit der Gesundheitsfürsorge für die Flüchtlnge belastet. Dies muß meiner Meinung nach eindeutig aus Steuereinnahmen geschehen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Selbstzahler!

von Konrad Mörser am 05.01.2016 um 11:47 Uhr

Wer (zehn-)tausende Euro für falsche Papiere, Transport- und Schleppergebühren berappen kann, kann sich auch seine Akut-medizinische Versorgung leisten. Alternativ könnte man auch den dänischen Weg gehen und beschlagnahmtes bewegliches Vermögen der Flüchtlinge zur Deckung dieser, von ihnen selbst verusachten, verursachten Kosten einsetzen.

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