DAS Kommt, Das Ändert sich

Neue Gesetze ab 2016

Berlin - 31.12.2015, 15:35 Uhr

Viele Gesetze, die die Arbeit in der Apotheker betreffen, starten in 2016. (Foto: Pix4you -Fotolia)

Viele Gesetze, die die Arbeit in der Apotheker betreffen, starten in 2016. (Foto: Pix4you -Fotolia)


Das E-Health-Gesetz kommt und mit ihm die umstrittene Umsetzung des Medikationsplans. Das EU-Berufsbild wird in nationales Recht umgesetzt. Das Antikorruptionsgesetz tritt in Kraft, Krankenhäuser bekommen für gute Leistungen Zuschläge und Familien mit Kindern werden steuerlich entlastet.

DAV-Chef Fritz Becker erwartet im Jahr 2016 noch weitere Gesundheitsreformgesetze. Diese würden die Apotheker zum Anlass nehmen, die „Bringschuld der Politik bei den Versorgungs- und Vergütungsfragen einzufordern“, sagte er der Apotheker Zeitung (AZ 1/2016). Bei den Rezepturarzneimitteln will der DAV sich dafür einsetzen, dass auch hier zukünftig der bei Fertigarzneimitteln bezahlte Aufschlag von 8,35 Euro gewährt wird. Für die Dokumentationsgebühr bei Betäubungsmitteln fordert er einen Anstieg auf 2,94 Euro je verordnetem BtM.

Welche Gesetze aber gelten ab 2016, nicht nur im Gesundheitssektor? Ein Überblick:

(Foto: PhotoSG - Fotolia)

E-Health-Gesetz

Das umstrittene Gesetz enthält laut BMG einen Fahrplan für die Einführung einer "digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards und die Einführung nutzbringender Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte". 

Mit dem E-Health-Gesetz wird die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstatus innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt. Medizinische Notfalldaten sollen ab 2018 auf Wunsch des Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.  Doch  es bereits Zweifel, dass die Fristen für die Anwendungen erfüllt werden können. Offenbar drohen wegen Lieferschwierigkeiten bei den Herstellern Fristverzögerungen von mehr als einem halben Jahr. 

Im Sozialgesetzbuch V wird ein neuer Paragraph 31a „Medikationsplan“ eingefügt, in dem geregelt wird, dass Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, ab dem 1. Oktober 2016 einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt haben sollen.

Jeder an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Arzt ist danach verpflichtet, bei der Verordnung eines Arzneimittels den Versicherten über diesen Anspruch zu informieren.

In dem Medikationsplan sollen zukünftig alle Arzneimittel, die dem Versicherten verordnet wurden, sowie diejenigen, die der Versicherte ohne Verschreibung anwendet, und auch Hinweise auf Medizinprodukte, soweit sie für die Medikation relevant sind, mit Anwendungshinweisen dokumentiert werden. Apotheker sind verpflichtet - auf Wunsch der Patienten, den Medikationsplan zu ergänzen und zu aktualisieren.

Dass Apotheker und Ärzte bereits die Erstellung des Medikationsplans gleichberechtigt vornehmen, war trotz  vielfacher Vorstöße seitens der Apothekerschaft, zuletzt im Gesundheitsausschuss, nicht berücksichtig worden. 

Europäisches Berufsbild

Auch in diesem Punkt ist Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nicht auf die Apotheker zugegangen: Die Bundesregierung hatte die vom Bundesrat geforderte Erweiterung des Apotheker-Berufsbildes abgelehnt. In seiner Sitzung am 9. Dezember 2015 hatte das Bundeskabinett die Gegenäußerung zum Vorschlag der Länderkammer zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung (BApO) im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/55/EU beschlossen. Gröhe bleibt bei seiner Linie, lediglich die von der EU geforderten Vor­gaben umzusetzen: Die Bundesregierung lehne die Umsetzung der von den Ländern geforderten Erweiterung ab, weil diese „über die Eins-zu-Eins-Umsetzung“ hinausgehe, heißt es im Kabinettsbeschluss.

Somit wird es nun wohl so kommen:

  • Europäischer Berufsausweis: In Deutschland haben Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger und Physiotherapeuten künftig die Wahl zwischen der elektronischen Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises und dem herkömmlichen, papiergebundenen Anerkennungsverfahren. Der Europäische Berufsausweis kann von der EU-Kommission noch für weitere Berufe eingeführt werden. Der Europäische Berufsausweis ersetzt nicht die Berufszulassung, erleichtert aber das Verfahren.  
  • Vorwarnmechanismus: Die EU-Mitgliedstaaten müssen die anderen EU-Länder über Angehörige von Gesundheitsberufen unterrichten, die Tätigkeiten mit Auswirkungen auf die Patientensicherheit ausüben und denen die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten von Behörden oder Gerichten untersagt worden ist. Auch Beschränkungen der beruflichen Tätigkeiten müssen mitgeteilt werden. Der Vorwarnmechanismus greift auch, wenn gefälschte Berufsqualifikationsnachweise verwendet wurden.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist nach Angaben des Bundesrates zustimmungspflichtig und muss bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.

(Foto: slasnyi/Fotoli)

Anti-Korruptionsgesetz

Zum neuen Antikorruptionsgesetz liegt ein Kabinettsentwurf vor, der den Bundesrat bereits passiert hat. Beobachter erwarten, dass das Gesetz im März 2016 in Kraft tritt. Doch der Gesetzentwurf bleibt heftig umstritten und sorgt für Verunsicherung unter Apothekern wie Ärzten. 

Der Gesetzentwurf ist eine Folge einer Entscheidung des Bundesgerichthofs aus dem Jahr 2012. Dieser hatte im sogenannten Ratiopharm-Fall festgestellt, dass Vertragsärzte, die von Pharmaunternehmen Geld annehmen und dafür deren Arzneimittel verordnen, nicht unter die bestehenden Korruptions-Strafttatbestände fallen. Denn niedergelassene Ärzte sind weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen anzusehen – das wäre aber Voraussetzung für das Greifen des Tatbestands der Bestechlichkeit.

Mit der Neuregelung sollen neben den niedergelassenen Vertragsärzten auch alle Angehörige von Heilberufen erfasst werden, für deren Ausübung oder Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erforderlich ist. Umfasst werden zudem Sachverhalte außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen.

Vorgesehen ist, dass die Annahme beziehungsweise das Versprechen von Vorteilen (Bestechlichkeit und Bestechung) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann. In schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu maximal fünf Jahren vorgesehen.

Und sonst: AMG-Novelle, Omnibus-Gesetz

Angekündigt hat Bundesgesundheitsminister Gröhe mit dem 4. Gesetz zur Änderung arzneimittelrecht­licher und anderer Vorschriften eine AMG-Novelle für das kommende Jahr. Darin soll festgelegt werden, dass Rezepte nur noch nach direktem Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt werden dürfen. Apotheker müssen die Arzneimittelabgabe verweigern, wenn sie daran Zweifel haben.  Diese Konkretisierung richtet sich gegen Internet-Anbieter wie Dr. Ed und Co.. Solche Rezepte waren der Koalition schon lange ein Dorn im Auge.

Aus dieser AMG-Novelle könnte sich ein sogenanntes „Omnibus-Gesetz“ mit weiteren Elementen entwickeln: Im Frühsommer will Gröhe den „Pharmadialog“ abschließen. Die Industrie erhofft sich Erleichterungen bei der Zulassung neuer Arzneimittel. Krankenkassen und Ärzte drängen hingegen auf Preisgrenzen für besonders teure Innovationen. Und auch die Apotheker können noch Hoffen. Die Koalition könnte die mehrfach in Aussicht gestellten Erhöhungen für Rezeptur-, BtM- und Dokumentationsgebühren darin umsetzen.

Krankenhäuser

Werden Patienten in Krankenhäusern besonders gut versorgt, sollen die Einrichtungen dafür ab 2016  mit Zuschlägen belohnt werden. Auch bei besonders guten Leistungen bei Operationen gibt es Geld. Schlechte Leistungen werden dagegen mit Abschlägen geahndet. Sollten Krankenhäuser immer wieder durch mangelnde Qualität auffallen, können einzelne Abteilungen oder sogar das ganze Haus geschlossen werden. Beschlossen wurde das nach Krankenhausstrukturreform. Das große Ziel: Überkapazitäten in Krankenhäusern sollen abgebaut werden, ohne Abstriche bei der Versorgung in der Fläche zu machen.

Zweites Pflegestärkungsgesetz

Das Gesetz setzt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff um. Damit erhalten erstmals alle Pflegedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen oder psychischen Einschränkungen betroffen sind. Das Jahr 2016 dient der Vorbereitung des neuen Begutachtungsverfahrens in der Praxis und der Umstellung auf die fünf Pflegegrade sowie die neuen Leistungsbeträge bis zum 01.01.2017. Folgende Regelungen treten 2016 in Kraft:

  • Beratung: Pflegende Angehörige erhalten einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung. Wer Leistungen bei der Pflegeversicherung beantragt, erhält zudem automatisch das Angebot für eine Pflegeberatung.
  • Anpassung der Rahmenverträge: Die Rahmenverträge über die pflegerische Versorgung in den Ländern sind von den beteiligten Partnern der Selbstverwaltung an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff anzupassen. Dazu gehören auch die Vorgaben zur Personalausstattung.
  • Pflegesätze und Personalschlüssel: Vor Einführung der neuen Pflegegrade müssen Träger der Pflegeeinrichtungen, Sozialhilfeträger und Pflegekassen die Personalstruktur und die Personalschlüssel der Einrichtungen prüfen und bei Bedarf anpassen. Bis zum 30. September 2016 müssen sie neue Pflegesätze für die Pflegeheime vereinbaren. 

Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

Das Gesetz fördert den flächendeckenden Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung und stärkt sie überall dort, wo Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen, im häuslichen Umfeld, im Hospiz, im Pflegeheim und im Krankenhaus. Zugleich werden Information und Beratung verbessert, damit die Hilfsangebote besser bekannt werden. (Das Gesetz ist am 08.12.2015 in Kraft getreten.) 

(Foto: Famveldmann - Fotolia)

Kinderfreibetrag für Familien

Wer Kinder hat, wird in diesem Jahr steuerlich entlastet. Der Kinderfreibetrag steigt um 96 Euro pro Kind, also 48 Euro für jedes Elternteil. Für die Eltern bleiben damit pro Kind und Jahr jetzt 7248 Euro ihres Einkommens steuerfrei. Besonders die Familien mit höherem Einkommen bekommen das positiv zu spüren, meint der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Gleichzeitig steigt ab Januar auch das Kindergeld. Ob sich das im Geldbeutel wirklich bemerkbar macht, ist aber fraglich: Ab heute gibt es jeden Monat zwei Euro mehr pro Kind. Das Kindergeld für die ersten beiden Kinder beträgt damit monatlich jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro. Ab Kind Nummer vier gibt es jeweils 221 Euro. Außerdem steigt der Kinderzuschlag für Geringverdiener ab diesem Jahr um 20 Euro auf 160 Euro.

Hartz-IV

 Empfänger von Hartz-V bekommen ab dem 1.1. 2016 etwas mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt auf 404 Euro. Sie bekommen damit fünf Euro mehr als bisher. Leben zwei Erwachsene als Ehepaar oder Partner in einem Haushalt, sollen sie jeweils vier Euro mehr bekommen, also 364 Euro. Mehr Geld gibt es auch für Haushalte mit geringem Einkommen. Sie erhalten ab Januar einen höheren Mietzuschuss. Auch die Zahl der Anspruchsberechtigten steigt 2016.

Frauenquote in Führungspositionen

2016 könnte das Jahr der Frauen werden: Die Frauen-Quote in Unternehmen wird umgesetzt. Damit sollen mehr Frauen in die Chef-Etagen großer Firmen aufrücken. Werden in Aufsichtsräten Posten neu besetzt, müssen die Firmen ab jetzt die Frauenquote von 30 Prozent umsetzen. Die neue Regel betrifft mehr als 100 börsennotierte Unternehmen in denen die Arbeitnehmer voll mitbestimmungsberechtigt sind. Halten sich die Unternehmen nicht an die Quote, bleibt der Posten unbesetzt.

(Foto_ eyetronic - Fotolia)

Steuern

Wer arbeitet, darf ab Januar 2016 mehr verdienen, bevor er Steuern auf sein Einkommen zahlen muss. Der sogenannte Grundfreibetrag wird um 180 Euro erhöht. Wer unverheiratet ist, darf ab jetzt 8652 Euro verdienen. Erst ab einem Einkommen über dieser Summe werden Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 17 304 Euro. Für alle, die nicht arbeiten, aber dennoch Einkünfte haben, gelten ab heute neue Regeln für die Steuererklärung. Rentner oder Vermieter beispielsweise müssen erst dann eine Steuererklärung abgeben, wenn sie mehr als 8652 Euro an Einkünften haben. 2015 waren es 180 Euro weniger.

Sozialabgaben

Arbeitnehmer mit gutem Verdienst müssen ab diesem Januar höhere Sozialabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge aufs Gehalt fällig werden, steigt bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 4125 Euro auf dann 4237,50 Euro im Monat. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung soll sie im Westen von 6050 auf 6200 Euro angehoben werden, im Osten von 5200 auf 5400 Euro.


dpa / DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Europäisches Berufsbild

von Heiko Barz am 31.12.2015 um 14:18 Uhr

Dass sich Politiker wie Geöhe immer noch so stark von europäischer Politik beeinflussen lassen zeigt deren Unverständnis für Ralitäten. Wer glaubt bei den derzeitigen Missstimmungen in Europa noch an eine " Europa-Zukunft "?
Unsere Politiker werden sich wieder in dem typisch deutschen voreilenden Gehorsam zum Affen machen, und wir müssen uns dann in dem angerichteten Chaos wieder zurechtfinden.
Ab 2017 ist sowieso kein derzeitiger Politiker mehr persönlich für sein Handeln haftbar zu machen. Dann erscheinen wieder neue " Helden " mit neuen chaotischen Änderungen.
Die Vorstellung, dass unsere berufspolitische Zukunft einmal unserem Stand entsprechend bewertet wird, ist ja wohl kaum zu erwarten.
Also, fröhlich ins neue Jahr.
Wir sind von unserer " Führung " schon auf Kleinigkeiten reduziert worden und sollten schon von Glücksmomenten schwärmen, wenn es tatsächlich gelingen sollte, so selbstverständliche Gebührerhöhungen wie BtM, Rezeptur etc.zu erhalten. Aber aus Sicht der Meinungsmonopolisten ist doch Alles mit der Beratungsgebühr abgegolten und damit sollten wir uns nun endlich mal abfinden und das Maul halten.

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