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SPD-Ministerin
Zuschuss zu künstlicher Befruchtung auch für Unverheiratete
Seit Donnerstag gilt die Änderung einer Richtlinie, wonach auch ohne Trauschein lebende Paare einen Zuschuss zu einer Kinderwunschbehandlung erhalten können. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) forderte, dass die Kassen die Kosten generell übernehmen sollten.
Auch unverheiratete Paare können künftig bei einer künstlichen Befruchtung zur Erfüllung ihres Kinderwunsches finanziell unterstützt werden. Eine entsprechend geänderte Richtlinie trat am Donnerstag in Kraft. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte dazu: "Der Kinderwunsch von Eltern darf nicht am Geld scheitern." Deshalb müssten diese Paare unterstützt werden – "egal, ob sie verheiratet sind oder nicht".
Schwesig nannte es ungerecht, dass die Kosten für die Kinderwunschbehandlung größtenteils von den Paaren selbst getragen werden müssten. Stattdessen müssten die Krankenkassen generell die Kosten der Behandlung übernehmen. Solange dies nicht der Fall sei, sollten Bund und Länder diesen Paaren helfen.
Voraussetzung sei wie bei Ehepaaren, dass auch das jeweilige Bundesland Geld dazugibt. „Wir haben sehr positive Signale aus den bereits am Bundesförderprogramm beteiligten Ländern“, sagte Schwesigs Sprecherin der Neuen Osnabrücker Zeitung. Bislang beteiligten sich Berlin, Niedersachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. In Sachsen-Anhalt würden aus Landesgeldern schon jetzt auch Unverheiratete gefördert.
Zuschüsse der Krankenkassen
In der Regel müssen Paare ohne Trauschein bislang die Gesamtkosten einer Kinderwunschbehandlung tragen. Bei Verheirateten übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen den Angaben zufolge mindestens 50 Prozent der Kosten für die ersten drei Behandlungen, hinzu kommt die staatliche Förderung. Paare, die in einem der sechs fördernden Bundesländer leben, bekämen Zuschüsse von bis zu 50 Prozent des verbliebenen Eigenanteils.
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