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Wird ein Rezept mit den Daten eines anderen Rezeptes - also offensichtlich völlig falsch - bedruckt und fällt das auch bei der Rezeptkontrolle nicht auf, führt das bei manchen Prüfstellen zur Vollabsetzung. Was man als Apotheke dann für Möglichkeiten hat, zeigt der folgende Retaxfall.
Nicht selten kommt es vor, dass ein Patient mehrere Rezepte gleichzeitig einlöst. So auch im folgenden Retaxfall, über den das Deutsche Apotheken Portal (DAP) berichtet. Unglücklicherweise wurde eines der Rezepte mit den Daten des bereits bedruckten Vorgängerrezeptes bedruckt. Ein Irrtum, der für die Prüfstelle leicht zu erkennen ist, da der Aufdruck keinerlei Bezug zur Verordnung hat. Keine Apotheke würde ein Rezept derart falsch beliefern. Verordnet waren:
- 30 Stück Spasmolyt sowie
- 50 Stück Naproxen CT 500 mg
Diese Präparate wurden auch korrekt abgegeben. Taxiert wurde allerdings:
- Ortoton FTA 50 St. PZN 05871745; 32,09 Euro und
- Ranitidin 300 1A Pharma 100 FTA PZN 08534020; 25,34 Euro
Diese Arzneimittel waren zuvor bereits auf ein anderes Rezept taxiert und ebenfalls an denselben Patienten korrekt abgegeben worden.
Retax zugunsten der Apotheke?
Rezeptprüfstellen sind eigentlich vertraglich dazu verpflichtet, zugunsten der Apotheken zu retaxieren. Aber leider ließen sich nach Einschätzung des DAP in solchen Fällen meist nur die Rezepte auffinden, die zulasten der Krankenkassen falsch taxiert wurden. Manche Prüfstellen versuchen in derartigen Fällen, den Sachverhalt mit der Apotheke zu klären. In diesem Fall erhielt die Apotheke aber eine Vollabsetzung.
Die Apotheke wandte sich mit folgender Anfrage an das DAP:
Davon, ein retaxiertes Rezept zu korrigieren und erneut einzureichen, hat das DAP der Apotheke abgeraten. Stattdessen solle Einspruch erhoben werden und ein Image oder die Abgabedokumentation über das identisch (und korrekt) bedruckte zweite Rezept mit gleichem Datum mit eingereicht werden. Die entsprechende Abgabe war mithilfe der Suchkriterien „gleicher Patient“, „gleiche Krankenkasse“, „gleiche Apotheke“, „gleiches Abgabedatum“ leicht in der Software zu finden. Auch für die Prüfstelle sollte dies kein Problem darstellen. Falls die Rezeptprüfstelle dies verlangt, kann zudem eine Bestätigung der Patientin über den Empfang aller vier Arzneimittel am 02.01.2015 vorgelegt werden. Damit sollte sich nach Ansicht des DAP diese vermeidbare Retaxation richtigstellen lassen.
8 Kommentare
Rezeptänderung
von Anna am 29.03.2019 um 8:25 Uhr
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Rezeptbetrug
von Bernd Jas am 03.02.2016 um 9:49 Uhr
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Rezeptkontrolle???
von D. Hein am 21.01.2016 um 8:10 Uhr
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Rezept "falsch bedruckt"?
von shorafix am 20.01.2016 um 19:13 Uhr
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Kommentar
von Alexander Zeitler am 20.01.2016 um 18:23 Uhr
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AW: Abgabefrist?
von Alexander Dehm am 21.01.2016 um 10:15 Uhr
AW: Guter Tipp
von Nicola Kuhrt am 21.01.2016 um 17:27 Uhr
AW: Rezeptbetrug
von Julia Borsch/DAZ.online am 01.02.2016 um 9:36 Uhr
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