Ex-KBV-Chef

Köhler muss 94.979,59 Euro zurückzahlen

Berlin - 21.01.2016, 15:06 Uhr

Andreas Köhler, bis 2013 Vorstandschef der KBV: Landgericht Berlin entscheidet zugunsten seines ehemaligen Arbeitgebers. (Foto: Schelbert)

Andreas Köhler, bis 2013 Vorstandschef der KBV: Landgericht Berlin entscheidet zugunsten seines ehemaligen Arbeitgebers. (Foto: Schelbert)


Das Landgericht Berlin hat den Mietkostenzuschuss, den der frühere KBV-Chef Andreas Köhler bezog, als „evidenten Missbrauch der Vertretungsmacht“ bezeichnet. Das Geld muss er nun zurückzahlen. Beendet ist das Thema damit noch lange nicht - auch politisch nicht. Die Grünen wollen in einer Kleinen Anfrage vom Gesundheitsministerium mehr Details zu den Immobiliengeschäften der KBV erfahren.  

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat vor Gericht einen Zahlungsanspruch gegen ihren früheren Vorstandsvorsitzenden Andreas Köhler durchgesetzt. 94.979,59 Euro nebst Zinsen muss Köhler der KBV zurückzahlen. Am Donnerstag erfolgte die mündliche Urteilsverkündung – die schriftlichen Gründe liegen noch nicht vor.

Die KBV hatte von Köhler einen monatlichen Mietkostenzuschuss in Höhe von 1.450,07 Euro zurückgefordert. Diesen hatte der frühere Kassenärzte-Chef neben seinem Gehalt von zunächst 260.000,00 Euro pro Jahr bezogen. Dieser Zuschuss, so wandte die KBV ein, sei ohne Rechtsgrund erfolgt. Soweit Köhler behaupte, mit dem Vorsitzenden der KBV-Vertreterversammlung darüber eine Vereinbarung geschlossen zu haben, entspreche dies nicht den Tatsachen. 

„Evidenter Rechtsmissbrauch“

Nach einer Pressemitteilung des Gerichts ließ der Vorsitzende Richter bei der mündlichen Verhandlung offen, ob die Auszahlung des monatlichen Mietkostenzuschusses tatsächlich auf einer Vereinbarung beruht habe. Selbst wenn sie bestanden habe, sei sie doch unwirksam. Denn sie hätte aufseiten der Klägerin nur durch den Vorsitzenden der Vertreterversammlung abgeschlossen werden dürfen, wenn zuvor die nach der Satzung der Klägerin zuständigen Gremien beteiligt worden wären. Dies sei nicht der Fall gewesen. Es habe ein auch für Köhler „evidenter Missbrauch der Vertretungsmacht“ des Vorsitzenden der Vertreterversammlung vorgelegen. 

Sittenwidrige Vereinbarung

Überdies wäre eine solche Vereinbarung sittenwidrig gewesen: Es wäre in gröblicher Weise gegen den haushaltsrechtlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen worden, den die Klägerin als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu beachten habe. Die behauptete Vereinbarung wäre unmittelbar nach dem Beginn von Köhlers Tätigkeit bei der KBV zustande gekommen, also kurz nach Abschluss des ohnehin schon recht hoch vergüteten Dienstvertrages. Mit einem weiteren Mietkostenzuschuss in Höhe von jährlich 17.400,84 Euro hätte der Beklagte zur Unzeit eine sachlich nicht gebotene Gehaltserhöhung zum Nachteil der Klägerin erhalten.

Das Gericht geht davon aus, dass Köhler nicht nur grob fahrlässig gehandelt habe, sondern in kollusiven Zusammenwirken mit dem Vorsitzenden der Vertreterversammlung. 

Das Urteil (Landgericht Berlin, Urteil vom 21. Januar 2016, Az. 67 O 60/15) ist noch nicht rechtskräftig. Köhler kann dagegen beim Kammergericht Berufung einlegen - binnen eines Monats nach Zustellung der vollständigen Urteilsausfertigung.

Gröhe erstattete Anzeige

Erst im Dezember stand Andreas Köhler – und mit ihm die KBV – in gleicher Sache in den Schlagzeilen. Am 2. Dezember hatte das Bundesgesundheitsministerium Anzeige gegen den ehemaligen Vorstandschef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erstattet. Die Anzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft lautet auf „Untreue in besonders schwerem Fall". Für Gesundheitspolitiker wie Karl Lauterbach (SPD) waren die aktuellen Ereignisse nur ein weiterer Tiefpunkt in der Geschichte des Kassenärztlichen Bundesverbands – er forderte eine Neuausrichtung des gesamten Konstruktes. 

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat die mittlerweile sehr undurchsichtige Gemengelage nun aufgegriffen und mittels einer Kleinen Anfrage (18/7295) weitere Fragen zu den Immobiliengeschäften der KBV und möglicher Versäumnisse der Bundesregierung gestellt. 


Kirsten Sucker-Sket / Nicola Kuhrt
redaktion@daz.online


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