Retaxationen

Kassen machen Kasse

Stuttgart - 25.01.2016, 09:22 Uhr

Stimmt alles mit dem Rezept? Oder drohen Retaxationen: Apotheker hoffen auf einen baldigen Schiedsspruch. (Foto: Sket)

Stimmt alles mit dem Rezept? Oder drohen Retaxationen: Apotheker hoffen auf einen baldigen Schiedsspruch. (Foto: Sket)


Bei Formfehlern und selbst bei Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels wegen eines Lieferengpasses retaxieren gesetzliche Krankenkassen allzu gerne auf Null. Standesvertreter hoffen jetzt auf ein baldiges Votum der Schiedsstelle, um eine verbindliche Regelung im Rahmenvertrag zu erhalten.

Kein Glatirameracetat von Teva, kein Simvastatin 80 mg von Aristo oder Mylan dura: Apotheker hatten auch in letzter Zeit mit Lieferengpässen rabattierter Arzneimittel zu kämpfen. 78 Prozent aller Kollegen erhielten mindestens einmal täglich nicht alle bestellten Medikamente. Das geht aus einer APOkix-Umfrage aus dem letzten September hervor. Besonders häufig konnten Arzneimittel mit Rabattvertrag nicht geliefert werden. Dann bleibt nur noch, per Sonder-PZN 0256024 ein anderes Präparat abzugeben, um die Versorgung sicherzustellen.

Einige gesetzliche Krankenkassen lässt diese Argumentation kalt. Sonder-PZNs inklusive Großhandelsmeldung reichen ihnen nicht aus – manchmal forderten sie Nachweise des Herstellers zum Lieferdefekt. Und es geht keineswegs nur um nicht lieferbare Rabattarzneimittel. Laut APOkix-Umfrage sind rund 29 Prozent aller Beanstandungen bei GKV-Rezepten auf reine Formfehler zurückzuführen.

Weichenstellung im GKV-VSG

In der Politik ist das Thema angekommen. Die große Koalition formulierte schon 2014 in ihrem Entwurf für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: „Zur Vermeidung unsachgemäßer Retaxationen bei der Abrechnung abgegebener Arzneimittel in Apotheken werden die Partner der Rahmenverträge nach § 129 Absatz 2 SGB V verpflichtet, vertraglich die Fälle festzulegen, in denen eine Retaxation vollständig oder teilweise unterbleibt“. Als Deadline sah das vergangenen Sommer in Kraft getretene Gesetz den 1. Januar 2016 vor. Es kam, wie es kommen musste: Apotheker und GKV-Spitzenverband einigten sich nicht am runden Tisch. Im September 2015, genau 48 Tage nach dem Auftrag des Gesetzgebers, ging es nicht mehr voran. Der DAV rief daraufhin die Schiedsstelle unter dem Vorsitz von Rainer Hess an. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), erwartet einen Schlichterspruch im Frühjahr 2016. Über den Inhalt spekuliert zurzeit niemand. Alle Beteiligten erinnern sich noch gut an das Jahr 2013.

Blick zurück – im Zorn

Nach hartnäckiger Überzeugungsarbeit gelang es seinerzeit dem DAV, einen Kompromiss mit dem GKV-Spitzenverband auszuhandeln. Bevor beide Seiten ihre Übereinkunft paraphierten, durchkreuzte ein Urteil des Bundessozialgerichts (Az. B 1 KR 5/13R und B 1 KR 49/12R) alle Pläne. Danach dürfen Krankenkassen Apotheken, die ohne Grund kein Rabattarzneimittel abgeben, auf Null retaxieren. Prompt stelle der GKV-Spitzenverband weitere Forderungen – und dahin war es mit dem Konsens. Die nächste Überraschung kam vom Sozialgericht Koblenz. Apothekern wurde untersagt, ein mit Aut-idem-Kreuz versehenes Importpräparat gegen ein rabattiertes Erstanbieterprodukt des Originalherstellers auszutauschen. Hier gaben Richter der ärztlichen Therapiehoheit Vorrang. Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser nach wie vor kontrovers beurteilten Rechtsfrage gibt es jedoch nicht. Die Arzneimittelabgabe bleibt hierzulande sozialrechtlich ein Minenfeld.

Deutschland einig Retaxland

Kollegen aus anderen Staaten sind die Probleme fremd. Beim pharmacon Schladming zeigten sich Spitzenvertreter aus Österreich, aus Norditalien und aus der Schweiz von Kiefers Ausführungen erstaunt. Max Wellan, Präsident der österreichischen Apothekerkammer, sprach sogar vom „guten Einvernehmen mit Krankenkassen“. In der Alpenrepublik haben Apotheker die Möglichkeit, fehlerhafte Rezepte nachträglich zu korrigieren. Willkürliche Nullretaxationen gibt es Wellan zufolge nicht. Warum das rigorose Vorgehen bei uns? Für gesetzliche Krankenkassen bieten Retaxationen eine sichere Möglichkeit, Geld zu sparen. So ist die DAK-Gesundheit Apothekern zuletzt durch ihr aggressives Verhalten negativ aufgefallen. DAK-Chef Herbert Rebscher dementierte zwar Gerüchte einer drohenden Insolvenz. Mit 16,1 Prozent als Beitragssatz steht sein Konzern jedoch an der Spitze. Auch die Strategie hat sich bei Krankenkassen geändert. Beauftragten sie früher spezielle Retax-Dienstleister, haben große Versicherungen heute eigenes Personal im Hause. Genaue Zahlen zum Erfolg nennt niemand; Wirtschaftsprüfer veranschlagen konservativ mindestens 75 bis 80 Millionen, vielleicht sogar 100 Millionen Euro pro Jahr. Zum Vergleich: In 2014 hatten gesetzliche Krankenkassen Gesamtausgaben von 205,33 Milliarden Euro. Rein rechnerisch sind ihre Forderungen nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein, bringen so manchen Apotheker aber an den Rande des Ruins.


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2 Kommentare

Retax

von Dr. radman am 25.01.2016 um 12:27 Uhr

Der Vorsitzender Hess hat sich mal dazu geäußert:

Er sagte „ Der Urteil des BSG muss in die Vereinbarung einfließen“

... Genau das darf nicht passieren. Denn der Gesetzgeber verpflichtete die Vertragspartner eine Lösung für Retax, zu finden, weil es so ein Urteil gab.

Ich möchte darauf jetzt hinweisen... und nicht hinterher...

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100 mio...

von Rolf Lachenmaier am 25.01.2016 um 12:06 Uhr

100 mio werden hier nach schätzungen von sicherlich renommierten wirtschaftsprüfern eingetrieben - nach abzug der kosten? liebe redaktion, was KOSTET denn dieser aufwand der retaxprüfung die kassen?? bleibt da noch was über...

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